Neues Energiegesetz: Wo Solaranlagen in Zukunft Pflicht sind

Mit dem neuen Energiegesetz will das Land Hessen bis 2045 klimaneutral werden.

Neues Energiegesetz: Wo Solaranlagen in Zukunft Pflicht sind

Ein neu verabschiedetes Energiegesetz im Land Hessen soll Fortschritte im Ausbau erneuerbarer Energien bringen. Unter anderem mit einer Photovoltaikpflicht für Parkplätze und öffentliche Gebäude will die Landesregierung bis 2045 das Ziel der Klimaneutralität erreichen.

Laut neuem Beschluss sollen erneuerbare Energien sowie Energieeffizienz stärker in den Fokus gerückt und entsprechende Genehmigungsverfahren vereinfacht werden. „Wir wollen Hessen bis 2045 klimaneutral machen, unseren Strom- und Wärmebedarf ausschließlich aus erneuerbaren Quellen decken – sauber, sicher, bezahlbar und unabhängig von Gas, Öl, Kohle und Atom“, sagte Wirtschafts- und Energieminister Tarek Al-Wazir (Grüne).

Solaranlagen-Pflicht für Landesgebäude und Parkplätze

Dafür wurde nun eine Pflicht von Photovoltaik-Anlagen für alle landeseigenen Gebäude sowie neue Parkplätze mit mehr als 50 Stellplätzen vorgeschrieben. Grundsätzlich solle ein Prozent der Landesfläche für die Erzeugung von Solarstrom genutzt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen zudem die Mindestabstände für Solaranlagen auf Dächern reduziert und die Installation auf Reihenhäusern und Doppelhaushälften somit erleichtert werden.

Außerdem müssen Städte und Gemeinden ab 20.000 Einwohnern künftig Wärmepläne ausarbeiten, um bestehende Gebäude energieeffizienter, klimaneutraler und versorgungssicherer zu gestalten. Dabei wolle das Land die Kommunen finanziell unterstützen. Auch für die energetische Sanierung von Gebäuden über den gesetzlichen Mindeststandard hinaus will das Land Hessen in Zukunft höhere Zuschüsse gewähren.

Wenig Neues zur Windenergie

Weiterhin sollen Wärmepumpen bis zu einer Höhe von zwei und einer Länge von drei Metern künftig auf den Abstandsflächen von Baugrundstücken zulässig sein. Da die Abstandsflächen normalerweise freizuhalten sind, sei die bisherige Regelung von Behörden und Gerichten sehr unterschiedlich ausgelegt worden, so Al-Wazir. „Mit der Klarstellung sorgen wir für eine einheitliche Anwendung.“

Zwar stellt das neue Energiegesetz auch klar, dass der Ausbau von Windenergie im überragenden öffentlichen Interesse liege und das Ziel von Windkraftanlagen auf 2,2 Prozent der Landesfläche bis 2032 weiterhin verfolgt werden müsse. Spezielle Änderungen wurden dafür aber nicht formuliert. „Hessen hat mit 1,9 Prozent als eines von nur zwei Bundesländern das Ziel für 2027 bereits jetzt erreicht“, heißt es in einem Pressestatement des zuständigen Ministeriums.

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