Wird Wiesbaden zum „Hotspot“-Gebiet?

In Hessen werden am Donnerstag die Corona-Regeln noch einmal verschärft. Im Blickpunkt stehen dabei die „Hotspot“-Regeln, die greifen, wenn eine Stadt eine gewisse Inzidenz überschreitet. Was das für Wiesbaden bedeutet.

Wird Wiesbaden zum „Hotspot“-Gebiet?

Ab Donnerstag (16. Dezember) gelten in Hessen und damit auch in Wiesbaden neue Corona-Regeln (wir berichteten). Unter anderem treten dann auch in sogenannten Hotspots im Land Verschärfungen in Kraft. Der Verwaltungsstab der Stadt geht aktuell aber nicht davon aus, dass diese auch in Wiesbaden gelten werden. Sollte dies wider Erwarten doch der Fall sein, ist die Verwaltung darauf vorbereitet, wie sie am Mittwochmittag mitteilt.

Zuletzt hohe Inzidenzzahlen

Nach den neuen Vorgaben des Landes gelten in Hotspots besondere Regeln. Ein Landkreis beziehungsweise eine kreisfreie Stadt gelten als Hotspot, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 350 liegt. Am Dienstag, 14. Dezember, lag die Sieben-Tage-Inzidenz in Wiesbaden bei 535,9. Bei diesem hohen Wert handele es sich jedoch um eine statistische Verzerrung, wie die Stadt angibt. Ein Abbau von Meldeüberhänge hätte zu einem deutlichen Anstieg der gemeldeten Infektionen geführt und damit auch zu einem erheblichen Anstieg der Sieben-Tage-Inzidenz in Wiesbaden.

Seit Montag meldet das Gesundheitsamt Neuinfektionen aber wieder tagesaktuell an das RKI. Die statistische Verzerrung durch die „Massen-Eingabe“ wird in den kommenden Tagen aus der Sieben-Tage-Inzidenz herausfallen. Die Stadt geht deshalb davon aus, dass die Inzidenz in den kommenden Tagen wieder deutlich unter 350 fallen wird. Sollte der Wert wider Erwarten nicht unter 350 fallen, wird die Verwaltung Allgemeinverfügungen erlassen und so die vom Land vorgegebenen Hotspot-Regeln umsetzen.

Das droht in Hotspots

In Hotspots gelten unter anderem ein Alkoholverbot an publikumsträchtigen öffentlichen Orten und Plätzen sowie eine Maskenpflicht in Fußgängerzonen. Bei Veranstaltungen (mehr als zehn Personen) sowie im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich (Sportplatz, Fitnessstudio, Kino, Theater) und in der Gastronomie sowie bei touristischen Übernachtungen gilt drinnen 2G-Plus und draußen 2G. Auch Weihnachtsmärkte dürfen dann nur noch geimpfte und genesene Personen betreten. Ab 3000 Teilnehmern gilt in einem Hotspot auch bei Veranstaltungen im Freien die 2G-Plus-Regel.

Die Maskenpflicht bleibt bestehen. Die Personenzahl bei privaten Feiern und Zusammenkünften wird in Hotspots auf fünfzig Personen drinnen und 200 Personen draußen begrenzt. Tanzlokale, Clubs und Diskotheken sowie Prostitutionsstätten müssen schließen. Die Hotspot-Regelungen treten außer Kraft, sobald die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterhalb der Schwelle von 350 liegt.