Was ihr zur Oberbürgermeister-Wahl in Wiesbaden wissen müsst

Bei der Wahl des neuen Wiesbadener Oberbürgermeisters oder der neuen Oberbürgermeisterin am 9. März gibt es einiges zu beachten, wenn man seine Stimme per Brief abgeben will. Die Stadt hat nun Hinweise veröffentlicht.

Was ihr zur Oberbürgermeister-Wahl in Wiesbaden wissen müsst

Wer bei der Wahl des neuen Wiesbadener Oberbürgermeisters oder der neuen Oberbürgermeisterin am 9. März noch per Briefwahl abstimmen will, sollte sich beeilen. Darauf weist die Stadt Wiesbaden hin.

Bei schriftlichen Anträgen könne kurz vor der Wahl nicht mehr garantiert werden, dass die Briefwahlunterlagen noch rechtzeitig zur Auszählung beim Wahlamt vorliegen, heißt es in einer Mitteilung der Stadt. Wer sicher sein will, dass die Stimme tatsächlich mitgezählt wird, sollte vorab persönlich wählen.

Möglich sei das im Wahlbüro in der Friedrichstraße 16 von Montag bis Donnerstag zwischen 9 und 17 Uhr und am Freitag von 9 bis 13 Uhr. Einwohner der Außenbezirke können in der für sie zuständigen Ortsverwaltung zu deren Öffnungszeiten wählen. Alle Ortsverwaltungen (außer Auringen, Delkenheim, Medenbach und Schierstein) sind am Freitag, 7. März, ebenfalls mindestens von 10 bis 13 Uhr geöffnet.

Nur noch bis Freitag Briefwahl beantragen

Der Online-Briefwahlantrag auf www.wiesbaden.de wird am Mittwoch, 5. März, um 12 Uhr vom Netz genommen. Anträge auf Briefwahl können nur noch bis Freitag, 7. März, 13 Uhr, gestellt werden. Danach eingehende Anträge dürfen nicht mehr bearbeitet werden.

Im Fall nachgewiesener plötzlicher Erkrankung können Briefwahlunterlagen noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, im Wahlamt ausgestellt werden.

Wer seine Briefwahlunterlagen noch nicht an das Wahlamt zurückgeschickt hat, sollte dies umgehend tun. Nur Wahlbriefe, die bis 18 Uhr am 9. März im Wahlamt in der Friedrichstraße 16 eingegangen sind, werden mit ausgezählt. Dort können Wahlbriefe auch am Wahltag noch eingeworfen werden.

Wahllokale am 9. März von 8 bis 18 Uhr geöffnet

Die Wahllokale sind am Wahlsonntag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Das zuständige Wahllokal finden Wahlberechtigte ganz oben auf der Wahlbenachrichtigung (gelb hinterlegt). Wer seine Wahlbenachrichtigung verlegt oder verloren hat oder gar keine erhalten hat, aber im Wählerverzeichnis steht, kann trotzdem wählen. Es ist aber unbedingt ein Ausweis zur Wahl mitzubringen.

Für Fragen steht das Wahlamt unter der Telefonnummer (0611) 314501 zur Verfügung. Dieser Anschluss ist auch am Wahltag bis 18 Uhr erreichbar.