OB-Wahl in Wiesbaden kann nicht vorverlegt werden

Kreiswahlleiter erklärt Gründe

OB-Wahl in Wiesbaden kann nicht vorverlegt werden

Die Oberbürgermeisterwahl in Wiesbaden kann nicht zusammen mit der Bundestagswahl im Februar stattfinden. Das teilt der Kreiswahlleiter der Landeshauptstadt Wiesbaden Stefan Krebs mit.

Demnach ist eine solche Zusammenlegung aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Zwar gebe es grundsätzlich Konstellationen, in denen Kommunalwahlen mit „übergeordneten“ Wahlen zusammengelegt werden können. Doch das gelte nur, wenn deren Termine bereits offiziell festgesetzt sind. Bei der Bundestagswahl sei das bislang nicht der Fall. Der Bundespräsident müsste den Termin erst noch formal festlegen.

Entscheidend ist laut Krebs der Paragraf 42 des Kommunalwahlgesetzes (KWG). Demnach darf ein festgesetzter Wahltermin nur dann geändert werden, wenn eine Direktwahl zeitgleich unter anderem mit einer Bundestags-, Europa- oder Landtagswahl stattfinden würde. Und das auch nur, um eine solche Überschneidung zu vermeiden. „Eine Anpassung des Termins zur Ermöglichung einer gleichzeitigen Wahl ist jedoch gesetzlich nicht vorgesehen“, so der Kreiswahlleiter.

Die rechtliche Lage mache somit eine Änderung des festgesetzten Oberbürgermeister-Wahltermins unmöglich. Die Wiesbadener müssen also aller Voraussicht nach am 9. März zur OB-Wahl und wenige Wochen zuvor, am 23. Februar, zur Bundestagswahl.