Zum Monatsbeginn März gibt es jetzt einige Neuerungen. Wir geben euch einen Überblick über die wichtigsten Änderungen.
Energiepauschale für Studenten
Seit Monaten warten Studierende und Fachschüler auf neue Informationen zur einmaligen Sonderzahlung in Höhe von 200 Euro. Ab dem 15. März soll sie nun kommen, denn ab diesem Tag kann das Geld beantragt werden. Wie lange es dann allerdings dauert, bis das Geld auf dem Konto ist, ist bisher noch nicht bekannt. Für die Auszahlung sind die Länder selbst verantwortlich. Mit dem Geld sollen junge Menschen entlastet werden, denn laut Bundesministerium für Bildung und Forschung seien gerade für sie die steigenden Heiz- und Energiekosten eine besondere Belastung.
Kostenlose Bürgertests ganz beendet
„Ab dem 1. März 2023 wird die Finanzierung sämtlicher Testungen nach Testverordnung eingestellt“, kündigte der Bundesverband der Verbraucherzentralen vor einiger Zeit an. Bisher bestand ein Recht auf kostenlose Bürgertests noch für einen ausgewählten Personenkreis. Dazu zählten zum Beispiel Bewohner, Mitarbeiter und Besucher von Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. Das ist jetzt nicht mehr möglich. Laut der aktuellen Corona-Testverordnung entfällt dieses Recht ab dem 1. März 2023. Dann wird es auch keine PCR-Teststellen mehr geben, da es keine Zulassung mehr für deren Betrieb gibt. Für einen PCR-Test muss jetzt zum Hausarzt oder ins Krankenhaus gefahren werden. Die FFP2-Maskenpflicht in medizinischen Einrichtungen bleibt in Hessen aber weiterhin bis zum 7. April bestehen.
Gas- und Wärmepreisbremse
Ab dem 1. März greift die Energiepreisbremse von Gas und Fernwärme in ganz Deutschland. Diese wird auch rückwirkend für den Januar und Februar berechnet. In privaten Haushalten und mittleren Unternehmen ist der Gaspreis dann bei 12 Cent pro Kilowattstunde und für Fernwärme bei 9,5 Cent gedeckelt. Die Entlastungen werden automatisch verrechnet, die Verbraucher müssen dafür nichts tun. Aufgrund der komplexen Regeln kann das aber eine Weile dauern.
Hilfe zum Ausgleich von Energie-Mehrkosten in Hessen
Im Hilfspaket „Hessen steht zusammen“ können gemeinnützige Vereine in Hessen ab dem 1. März einen Antrag auf Ausgleichszahlungen für ihre Energiemehrkosten stellen. Gemeinnützige Vereine mit Sitz in Hessen können die Hilfe beantragen, wenn die Mehrkosten für Energie nachweislich mindestens 1000 Euro betragen. Von diesen Mehrkosten werden 80 Prozent und höchstens 5000 Euro erstattet. Für den Zeitraum vom 1. März 2022 bis zum 28. Februar 2023 kann ein Antrag rückwirkend gestellt werden.
Zeitumstellung – es wird an der Uhr gedreht
Zweimal im Jahr wird die Zeit umgestellt. Der Termin zur Umstellung auf die Sommerzeit 2023 ist die Nacht von Samstag, den 25., auf Sonntag, den 26. März. Um 2 Uhr morgens werden die Uhren auf 3 Uhr vorgestellt. Der Nachteil: Dadurch wird uns eine Stunde Schlaf gestohlen. Es gibt aber auch einen Vorteil: Am Abend bleibt es dann eine Stunde länger hell.