In Wiesbaden dürfen ab sofort an Sonn- und Feiertagen Keramikmalstudios und Kreativstudios geöffnet sein. Das geht aus einem gemeinsamen Erlass des hessischen Innen- und Sozialministeriums hervor. Grundlage ist eine erneute rechtliche Prüfung dieser Betriebsform.
Demnach handelt es sich bei den Studios um Freizeit- und Erholungseinrichtungen im Sinne des Arbeitszeitgesetzes. Eine spezielle Ausnahmeentscheidung für die Öffnung an Feiertagen ist daher nicht mehr nötig.
Innenminister Roman Poseck erklärt, dass er eine Schließung an Sonn- und Feiertagen für nicht sachgerecht halte. „Keramikmalstudios und Kreativstudios sind für viele Menschen in Hessen längst ein fester Bestandteil ihrer Freizeit“, so Poseck. Gerade der Sonntag sei dafür ein wichtiger Tag, da werktags oft die Zeit für mehrstündige Kreativität fehle.
Sonntagsschutz bleibt ein hohes Gut
Die Prüfung habe ergeben, dass der Schwerpunkt des Angebots in der kreativen Freizeit- und Erholungstätigkeit der Gäste liege und nicht im „hektischen Einkaufsrummel“. Für die Betreiber bedeute die neue Regelung Rechts- und Planungssicherheit.
Sozialministerin Heike Hofmann betonte, dass der Schutz der Sonn- und Feiertage für die Landesregierung weiterhin „ein hohes Gut“ bleibe. „Deshalb ist der Erlass eng gefasst: Er widmet sich ausschließlich der beschriebenen Ausgestaltung in den Keramikmal- und Kreativstudios. Andere Betriebsformen oder Freizeitangebote werden nicht erfasst“, so Hofmann. Auch die übrigen Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes, wie Höchstarbeitszeiten oder Ersatzruhetage, gelten unverändert weiter.