Stadt Wiesbaden greift bei E-Scootern durch

Abstellen in Innenstadt nur an bestimmten Stellen möglich

Stadt Wiesbaden greift bei E-Scootern durch

Kein Wildparken mehr: In der Innenstadt dürfen E-Scooter jetzt nur noch auf dafür ausgewiesenen Flächen abgestellt werden. Das teilt die Stadt Wiesbaden mit.

Betroffen ist das sogenannte historische Fünfeck zwischen Rheinstraße, Schwalbacher Straße, Röderstraße, Taunusstraße und Wilhelmstraße. Dort soll das Abstellen der Roller geordnet werden und ist daher nur noch auf rund 30 markierten Flächen möglich. Sichergestellt wird dies laut Stadt über den Leihvorgang selbst: Dieser könne nur dann beendet werden, wenn der Roller in den dafür vorgesehenen Stationsflächen abgestellt wird.

Wunsch aus der Stadtbevölkerung

Die neue Regelung habe die Stadt auf Wunsch der Stadtbevölkerung, der politischen Gremien und der Anbieter selbst eingeführt. Damit will die Stadt Fußgänger schützen, vor allem Menschen mit eingeschränkter Mobilität, Ältere, Sehbehinderte und Eltern mit Kinderwagen. Gleichzeitig würden die Abstellflächen für ein ordentlicheres Stadtbild sorgen. Bei Bedarf wolle die Stadt nachsteuern und gegebenenfalls zusätzliche Abstellflächen einrichten oder bestehende Zonen erweitern.

Die Innenstadt-Parkflächen für E-Scooter folgen auf einen mehrwöchigen Pilotversuch am Wiesbadener Hauptbahnhof. Laut Verkehrsdezernent Andreas Kowol (Grüne) hat sich dieser Versuch bewährt. „Die Ausweitung auf das historische Fünfeck entspricht ganz unserem Ziel, alternative Mobilitätsangebote zu fördern und gleichzeitig für ein gutes Mit- und Nebeneinander der verschiedenen Verkehrsmittel zu sorgen.“