Vieles wird sich im Jahr 2023 ändern, vor allem finanziell. Wir geben euch einen Überblick.
Hartz IV wird abgeschafft
Ab dem 1. Januar wird das Bürgergeld gelten. Damit steigt etwa die monatliche Grundsicherung um mehr als 50 Euro. Bis zu 15.000 Euro dürfen nun als Schonvermögen unangetastet bleiben.
Krankenkassenbeiträge steigen
Die Krankenkassenbeiträge für gesetzlich Versicherte werden um 0,3 Prozentpunkte auf durchschnittlich 16,2 Prozent des Bruttolohns erhöht. Damit sollen beispielsweise Kosten aus der Corona-Zeit ausgeglichen werden.
Homeoffice-Pauschale neu geregelt
Von nun an können Steuerzahler 5 Euro pro Tag geltend machen, der im Homeoffice verbracht wurde. Die Höchstgrenze wurde auf 210 Tagen und 1260 Euro pro Jahr hinaufgesetzt (bisher: 120 Tage und 600 Euro).
Krankmeldung in Papierform abgeschafft
Ab 1. Januar wird der AU-Schein durch den eAU-Schein ersetzt. Als Arbeitnehmer müsst ihr also den gelben Schein nicht mehr eurem Arbeitgeber vorlegen, sondern die Arztpraxis verschickt die Krankmeldung elektronisch an die Versicherung. Von dort wird sie an den Arbeitgeber weitergegeben.
Mehr Kindergeld und höherer Kinderfreibetrag
Statt 219 Euro für die ersten beiden Kinder erhalten Familien ab Januar 250 Euro pro Monat und Kind. Auch der Kinderfreibetrag erhöht sich um 404 Euro auf 8952 Euro.
Verdienstgrenze für Midijobber
2000 Euro im Monat können sogenannte „Midijobber“ nun verdienen. Damit steigt die Grenze um 400 Euro.
Weniger Förderung für E-Autos
Für Plug-in-Hybride wird es gar keine Förderung mehr geben, für E-Autos vermindert sich der Zuschuss um 1500 Euro auf 4500 Euro (bei einem Listenpreis von bis zu 40.000 Euro) beziehungsweise auf 3000 Euro (Listenpreis bis zu 65.000 Euro).
Mehrweg-Pflicht in der Gastronomie
Speisen und Getränke zum Mitnehmen müssen ab dem 1. Januar in Mehrwegverpackungen angeboten werden. Nur kleine Läden sind ausgenommen. Auch vom Gast mitgebrachte eigene Behälter müssen genutzt werden.