Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitliga-Absteiger SV Wehen Wiesbaden mit einer Geldstrafe in Höhe von 28.960 Euro belegt. Das meldet der DFB. Davon kann der Verein bis zu 9600 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Grund für die Strafe seien zwei Fälle unsportlichen Verhaltens von SVWW-Anhängern. In der 53. Minute des Relegationsrückspiels gegen den SSV Jahn Regensburg am 28. Mai 2024 brannten Wiesbadener Zuschauer 14 bengalische Feuer und vier Rauchtöpfe ab, woraufhin die Partie wegen starken Rauchs für etwa eine Minute unterbrochen wurde. Zudem warfen sie in der zweiten Halbzeit mindestens ein Dutzend Becher in den Innenraum.
Außerdem betraten nach Spielende etwa 25 Personen den Innenraum und provozierten Ordnungsdienst und Polizei. In der Folge kam es zu tätlichen Auseinandersetzungen zwischen SVWW-Fans und dem Ordnungsdienst sowie der Polizei. Währenddessen wurden aus dem Wiesbadener Zuschauerblock mehrere Becher und Fahnenstangen in Richtung Ordnungsdienst und Polizei geworfen.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das damit rechtskräftig ist.