Rückschlag für die Stadt Wiesbaden im Rechtsstreit um das Müllheizkraftwerk (MHKW): Die Firma Knettenbrech & Gurdulic (K+G) muss trotz erheblicher Verzögerungen beim Bau keine Vertragsstrafe zahlen.
Das Landgericht Wiesbaden hat die Klage der Stadt am Donnerstag zurückgewiesen. Wie unter anderem das Branchen-Fachmedium EUWID-Recycling berichtet, habe die zuständige Zivilkammer die entsprechende Klausel im Vertrag für unwirksam erachtet.
Für die Stadt gehe es dabei um eine Summe von mindestens einer Million Euro. Nun habe sie einen Monat Zeit, um gegen das Urteil Berufung einzulegen. Die Entsorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden (ELW) haben sich noch nicht öffentlich zum Urteil und den Konsequenzen geäußert.
Jahrelange Verzögerung beim Bau
Hintergrund des Rechtsstreits ist die jahrelange Verzögerung bei Bau und Inbetriebnahme des Müllheizkraftwerks am Dyckerhoffbruch. Ursprünglich sollte die Anlage bereits im Oktober 2021 fertiggestellt werden. Wegen der massiven Verzögerung habe die Stadt eine Vertragsstrafe im Vertrag verankert. Die Firma K+G verteidigt die späte Fertigstellung unter anderem mit der Corona-Pandemie, langen Genehmigungsverfahren, strengeren Umweltkriterien und Stahlmangel durch den Ukrainekrieg.
Ende Juli 2026 ist im MHKW laut K+G erstmals Abfall verbrannt worden, was ein „Meilenstein“ zur Inbetriebnahme gewesen sei. Aktuell werde die Anlage unter realen Bedingungen weiter optimiert. Künftig soll das Müllheizkraftwerk zur regionalen Entsorgungssicherheit beitragen und durch die Verbrennung von Abfällen Strom sowie Fernwärme für Wiesbaden erzeugen.