Der Zoll hat am Donnerstag in ganz Deutschland Betriebe kontrolliert. Dabei ging es vor allem um die Einhaltung des Mindestlohns. Auch in Wiesbaden und Umgebung wurden Kontrollen durchgeführt.
86 Zöllner des Hauptzollamts Darmstadt kontrollierten Gaststätten, Hotels, Friseur- und Kosmetiksalons sowie Kioske in den Regionen Darmstadt, Hanau und Wiesbaden. Dabei befragten sie 120 Personen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen.
Das Ergebnis: Insgesamt 25 Strafverfahren und 33 Ordnungswidrigkeitsverfahren wurden eingeleitet. In vier Fällen wurde der gesetzliche Mindestlohn unterschritten, der seit dem 1. Januar 2025 bei 12,82 Euro brutto pro Stunde liegt. In Wiesbaden und Umgebung wurden 34 Personen befragt, in vier Fällen wurden Strafverfahren oder Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, wie der Zoll auf Merkurist-Anfrage mitteilt.
Die Kontrollen deckten vor allem Verstöße gegen aufenthaltsrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Bestimmungen auf. Nach Angaben des Zolls werden bei solchen Kontrollen regelmäßig verschiedene Manipulationsversuche festgestellt: Arbeitnehmer werden zum Beispiel als Praktikanten, Auszubildende oder Selbstständige bezeichnet. Auch werden Stundenaufzeichnungen oft unrichtig, unvollständig oder gar nicht geführt.
Die Kontrollen sind damit aber noch nicht abgeschlossen. Der Zoll kündigt an, dass sich nun weitere umfangreiche Maßnahmen anschließen werden. Dazu gehören vor allem Prüfungen der Geschäftsunterlagen, insbesondere der Lohn- und Finanzbuchhaltung. Dabei arbeitet der Zoll eng mit Behörden und der Rentenversicherung zusammen.