Gewaltige Mieterhöhungen in Wiesbaden? Was die Grundsteuerreform für die Mietpreisbremse bedeutet

Für viele Mieter zählt in Wiesbaden die Mietpreisbremse. Die Grundmiete darf also nur geringfügig erhöht werden. Drohen wegen der Grundsteuerreform den Mietern nun trotzdem horrende Mieterhöhungen?

Gewaltige Mieterhöhungen in Wiesbaden? Was die Grundsteuerreform für die Mietpreisbremse bedeutet

Eigentlich besteht in Wiesbaden eine Mietpreisbremse: Mietern der GWW und GeWeGe dürfen demnach maximal 2 Prozent Mieterhöhung zugemutet werden. Bezogen ist diese Regelung auf die Grundmiete.

Nun jedoch steigt für viele Immobilienbesitzer in diesem Jahr die Steuerlast. Denn wegen der Grundsteuerreform müssen sie teilweise das Vielfache ihrer bisherigen Steuerabgaben zahlen. Die Grundsteuer B müssen alle zahlen, die eine Immobilie gekauft oder gemietet haben oder ein unbebautes Grundstück besitzen.

Verschickt werden die Grundsteuerbescheide mit der Zahlungsaufforderung von der jeweiligen Stadt oder Gemeinde, die auch in einer letzten Stufe den Hebesatz bestimmt. Den Grundsteuerwert bei Wohngrundstücken ermittelt das Finanzamt. Darin berücksichtigt werden etwa Grundstücks- und Wohnfläche, das Baujahr des Gebäudes, eine fiktive Nettokaltmiete und der maßgebliche Bodenrichtwert.

Wird die Mietpreisbremse jetzt außer Kraft gesetzt?

Nun fürchten einige Merkurist-Leser, dass wegen der höheren Grundsteuer die Mietpreisbremse außer Kraft gesetzt werden. Denn die Vermieter können die höhere Steuerlast auf ihre Mieter umlegen. Ist das tatsächlich so?

„Die Erhöhung der Grundsteuer hat nichts mit der Mietpreisbremse zu tun“, sagt dazu die Rechtsanwältin und Verbandsdirektorin vom Landesverband Hessen des Deutschen Mieterbunds, Eva-Maria Winckelmann. Denn die Mietpreisbremse betreffe allein die Nettomiete, also die Grundmiete beziehungsweise Kaltmiete. Die Kosten für die Grundsteuer hingegen können vom Vermieter über die Betriebskosten umgelegt werden.

Prinzipiell sei die freiwillig festgelegte Mietpreisbremse der Stadt Wiesbaden für die Wohnungen der kommunalen Wohnungsgesellschaft sowie die Mieterschutzverordung des Landes Hessen ein „geeignetes Mittel, dafür zu sorgen, dass die Mieten zukünftig nicht mehr so stark ansteigen wie bisher“, sagt Winckelmann. Die Mietpreisbremse wurde im Jahr 2020 vom Stadtrat beschlossen und gilt aktuell bis zum 31. Dezember 2025.

Jedoch sagt auch die Rechtsanwältin vom Mieterschutzbund, dass durch die Grundsteuererhöhungen beziehungsweise die Erhöhungen von Hebesätzen in den Städten und Gemeinden teilweise Mehrbelastungen von mehreren Hundert Euro im Jahr auf die Mieter zukommen könne. „Das Problem dabei ist, dass diese Erhöhungen meist auf die klammen Kassen der Kommunen zurückzuführen sind, die ja Einnahmen allein über die Grund- und die Gewerbesteuer erzielen können“, so Winckelmann. „Hierauf haben Mieterinnen und Mieter keinerlei Einfluss, wenn sie nicht selbst politisch tätig werden.“

Betriebskostenabrechnungen genau überprüfen

Daher rät sie betroffenen Mietern, die Betriebskostenabrechnungen immer genau zu überprüfen. „Häufig werden von Vermietern Fehler gemacht, die sonst nicht auffallen.“ So würden erst Kosten berechnet, die nicht umgelegt werden dürften. Oder es werden falsche Umlageschlüssel gewählt, auch formelle Fehler gebe es häufig. Zudem könne man die Abrechnungen bei den örtlichen Mietervereinen prüfen lassen. Checken kann man sie zudem über die Webseite des Deutschen Mieterschutzbundes.