Ex-Häftling erhebt schwere Vorwürfe gegen die JVA Wiesbaden

Ein Ex-Häftling der JVA Wiesbaden berichtet von systematischem Missbrauch. Er sei mehrfach rechtswidrig in eine Hochsicherheitszelle gesperrt und dort gequält worden.

Ex-Häftling erhebt schwere Vorwürfe gegen die JVA Wiesbaden

Ein ehemaliger Insasse der Justizvollzugsanstalt (JVA) Wiesbaden erhebt schwere Vorwürfe des systematischen Machtmissbrauchs. Das berichtet die hessenschau. Der Mann gibt an, während seiner Haftzeit wiederholt rechtswidrig in eine Hochsicherheitszelle gesperrt worden zu sein.

Der heute 27-Jährige saß laut dem Bericht in den Jahren 2023 und 2024 wegen Drogenhandels in der JVA Wiesbaden ein. In dieser Zeit sei er „mehrere Dutzend Male“ rechtswidrig in einen sogenannten besonders gesicherten Haftraum (bgH), auch „Bunker“ genannt, gebracht worden. Dies sei allein zum Zweck der Durchführung von Urin-Drogenkontrollen geschehen. Dem 27-Jährigen zufolge sei dies ein „ganz normales Prozedere“ gewesen, das auch viele andere Insassen betroffen habe.

Besonders ein Vorfall sei für ihn traumatisch gewesen. Er sei gegen 6 Uhr morgens für eine Urinprobe in den bgH im Keller gebracht worden. An diesem Tag sei die Bodenheizung auf voller Stärke gelaufen und die Lüftung habe nicht funktioniert. „Das war etwas, das sonst nie vorkam, der Raum war wie eine Sauna“, wird der 27-Jährige zitiert. Er habe kaum Luft bekommen, stark geschwitzt und Kreislaufprobleme gehabt. Seine Hilferufe über die Rufanlage seien ignoriert worden. Nach über fünf Stunden in der Hitze habe er einen Nervenzusammenbruch erlitten.

Als man ihn wieder aus der Zelle geholt habe, habe er im Büro der Bediensteten mehrere Mitarbeiter und Sozialarbeiterinnen gesehen, von denen einige geschmunzelt oder gelacht hätten. Der Ex-Häftling vermutet, dass sie ihn über Monitore beobachtet haben. „Für mich war das eine extrem demütigende Erfahrung, die ich bis heute nicht vergessen kann“, schildert er demnach. Er habe die beteiligten Beamten und eine Sozialarbeiterin darauf angesprochen, seine Beschwerden seien jedoch ignoriert worden.

Ministerium räumt ähnlichen Fall ein

Das hessische Justizministerium bestätigte auf Anfrage der hessenschau, dass die Anstaltsleitung im Mai 2025 von einem Fall erfahren habe, bei dem ein anderer Häftling anlässlich einer Urinkontrolle rechtswidrig in einen bgH eingeschlossen worden sein soll. In diesem Fall seien Disziplinarverfahren gegen die beteiligten Bediensteten eingeleitet und Geldbußen verhängt worden. Das Personal sei zudem erneut darauf hingewiesen worden, dass der bgH nicht für Urinkontrollen genutzt werden dürfe.

Zu den von dem 27-Jährigen geschilderten Vorfällen teilte das Ministerium mit, eine Prüfung habe „keine Anhaltspunkte für ein Fehlverhalten“ ergeben. Weder dem Bereichsleiter noch seinem ehrenamtlichen Betreuer seien Klagen über eine schlechte Behandlung vorgetragen worden. Zur angeblichen Überhitzung des Raumes heißt es vom Ministerium, dass ein bgH nur belegt werden dürfe, wenn die technischen Einrichtungen funktionsfähig seien.

Experte: Geringe Chancen für Häftlinge

Laut Gesetz darf ein Gefangener nur dann in einem besonders gesicherten Haftraum untergebracht werden, wenn die Gefahr von Gewalttätigkeiten, Selbstverletzung oder Selbsttötung besteht. Ein Missbrauch dieser Maßnahme ist gesetzeswidrig.

Der Frankfurter Strafrechtsexperte Tobias Singelnstein erklärt gegenüber der hessenschau, dass die Erfolgsaussichten für Inhaftierte, sich gegen rechtswidriges Verhalten zu wehren, gering seien. „Als Gefangener ist man stark stigmatisiert und steht in der Glaubwürdigkeitshierarchie relativ weit unten“, so der Experte. Der Landesverband der Gewerkschaft Strafvollzug Hessen (BSBD) betonte, man habe „vollstes Vertrauen“ darin, dass die Bediensteten ihren Dienst regelkonform verrichten würden.