Halloween: Diese Streiche sind in Wiesbaden strafbar

Kurz vor Halloween warnt jetzt das LKA Hessen: Viele Scherze sind keine Kavaliersdelikte, sondern Straftaten. Im letzten Jahr gab es zahlreiche Anzeigen wegen Eierwürfen, Sachbeschädigung und Körperverletzung.

Halloween: Diese Streiche sind in Wiesbaden strafbar

Wenige Tage vor Halloween am 31. Oktober warnt das Hessische Landeskriminalamt (LKA) davor, dass aus manchen Scherzen schnell eine Straftat werden kann. Das meldet die Behörde aus Wiesbaden.

Wenn am Halloween-Abend wieder schaurig-verkleidete Gestalten von Tür zu Tür ziehen und um Süßigkeiten bitten, kommt es oft auch zu Streichen. Die hessische Polizei hatte im vergangenen Jahr an Halloween deutlich mehr zu tun als an einem vergleichbaren Abend. Es kam zu zahlreichen Anzeigen wegen vermeintlicher Scherze. Unter anderem wurden Eier an Hauswände geworfen, es gab Streit zwischen Feiernden und Außenstehenden sowie Diebstähle, Bedrohungen und Körperverletzungen.

Polizei: „Gruseln ist in Ordnung, andere verängstigen nicht“

Damit Halloween für alle ein freudiges Fest bleibt, gibt das LKA einige Hinweise. Müll in Vorgärten zu werfen, Farbe an Hauswände zu schmieren, Böller in Briefkästen zu zünden oder Autos zu zerkratzen, seien keine Kavaliersdelikte, sondern Sachbeschädigungen. Die Polizei stellt klar: „Gruseln ist in Ordnung, andere verängstigen nicht.“ Zudem sei das Tragen von Waffen und sogenannten Anscheinswaffen verboten und gehöre nicht zu einem Kostüm.

Die Polizei bittet Eltern und Erziehungsberechtigte, ihren Kindern die Regeln beim Streichespielen zu erklären. Im Idealfall sollten sie auch einen Blick darauf haben, welche Gegenstände die Kinder mitnehmen, und sie begleiten. Wichtig sei auch, dem Nachwuchs zu vermitteln, trotz Gruppendrucks nicht bei üblen Streichen mitzumachen.