Neues Kita-Gesetz: Das ändert sich jetzt in Hessens Kindergärten

Hessischer Landtag hat neuem Gesetz zugestimmt

Neues Kita-Gesetz: Das ändert sich jetzt in Hessens Kindergärten

In hessischen Kitas dürfen ab sofort mehr Quereinsteiger arbeiten, die keine pädagogische Ausbildung in diesem Bereich haben. Diesem Antrag von CDU und Grünen hat der hessische Landtag am Donnerstag (20. Juli) zugestimmt. Dazu haben die Abgeordneten ein neues Gesetz verabschiedet.

Konkret bedeutet das, dass von nun an jede hessische Kita das Recht hat, bei einem Viertel ihres Personals auf fachfremde Kräfte zu setzen, die über einschlägige Kompetenzen verfügen. Parallel zum Job müssen sie sich jedoch fortbilden. Grüne und CDU hatten für das neue Gesetz gestimmt, Linksfraktion, FDP und AfD dagegen, die SPD enthielt sich.

Mit dieser Änderung soll dem akuten Personalmangel an den hessischen Kitas entgegengewirkt werden. Dabei sollen Fachkräfte nicht ersetzt werden, sondern die Rahmenbedingungen vor allem für die Eltern verbessert und die Schließzeiten verringert werden, so das Ziel. Demnach dürften die Quereinsteiger in den Gruppen zwar mitarbeiten, diese aber nicht leiten. Sozialminister Kai Klose (Grüne) sagte, die Änderung sei „eine kurzfristige Reaktion auf den Mangel an ausgebildeten Erzieher:innen“. In Hessen fehlen 27.000 Kitaplätze. In zwei Jahren soll das Gesetz neu bewertet werden.

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