Der Bundesrat hat an diesem Freitag einem hessischen Gesetzentwurf zugestimmt, der den strafrechtlichen Schutz von kritischen Infrastrukturen stärken soll. Das teilt Hessisches Ministerium der Justiz mit.
„Wer Flughäfen, Umspannwerke oder Krankenhäuser angreift, greift Lebensadern unseres Landes an“, sagte Hessens Justizminister Christian Heinz (CDU). Der Bundesrat habe mit dem Beschluss ein klares Signal gesendet, dass der Rechtsstaat wehrhaft sei. Die Angriffe kämen von Akteuren aus dem In- und Ausland, die das Zusammenleben und die Demokratie schwächen wollten.
Der Gesetzentwurf sieht daher einen neuen Straftatbestand des „gemeinschädlichen Hausfriedensbruches“ vor. Damit sollen das unbefugte Eindringen und Aufhalten in geschützten Anlagen unter Strafe gestellt werden. Das gilt auch für nicht genehmigte Überflüge mit Drohnen. „Wir dürfen nicht warten, bis Leitungen gekappt werden oder Drohnen explodieren. Künftig sollen schon Drohnenüberflüge strafbar sein“, so der Justizminister.
Anders als beim klassischen Hausfriedensbruch sollen die Strafverfolgungsbehörden auch ohne einen Strafantrag der Betroffenen ermitteln können. „Bei kritischer Infrastruktur geht es nämlich nicht nur um den Schutz der Eigentümer, sondern um den der Allgemeinheit“, erklärte Heinz.
Wie es jetzt weitergeht
Nach dem Beschluss des Bundesrates wird der Gesetzentwurf nun der Bundesregierung zugeleitet, die innerhalb von sechs Wochen Stellung nehmen muss. Danach leitet sie den Entwurf an den Deutschen Bundestag weiter.
Sofern der Bundestag den Gesetzentwurf beschließt, geht das Gesetz zur endgültigen Befassung zurück an den Bundesrat. Erst danach kann es vom Bundespräsidenten ausgefertigt werden. „Nun liegt es an der Bundesregierung und anschließend dem Bundestag, diesen Schutz konsequent zu vollenden“, so Heinz.