Afrikanische Schweinepest: Diese Maßnahmen gibt es jetzt in Wiesbaden

Um eine mögliche Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest in Wiesbaden zu verhindern, hat die Stadt eine Allgemeinverfügung verabschiedet. Wir erklären euch, was nun gilt.

Afrikanische Schweinepest: Diese Maßnahmen gibt es jetzt in Wiesbaden

Nachdem in den vergangenen Tagen im Kreis Groß-Gerau bei einem Wildschwein ein Fall der Afrikanischen Schweinepest (ASP) nachgewiesen worden ist, sind nun in Wiesbaden Maßnahmen gegen die Ausbreitung der Krankheit ergriffen worden. Das teilt die Stadt Wiesbaden mit.

Seit dem 15. Juni gilt eine Allgemeinverfügung in Wiesbaden, die unter anderem eine Leinenpflicht für Hunde sowie ein Jagdverbot beinhaltet. Mit Ausnahme des Weinbaus dürfen Landwirte nur mit Genehmigung des Veterinäramtes Ernte maschinell einfahren. Auf den Wertstoffhöfen in Nordenstadt und Dotzheim wurden Sammelstellen für tote Wildschweine eingerichtet. Sie sind deshalb ab sofort für die Öffentlichkeit geschlossen.

Die Stadt richtet aktuell ein Infotelefon ein. Hier sollen auch tot aufgefundene Wildschweine gemeldet werden, idealerweise mit GPS-Daten des Fundortes. Die Stadt bittet darum, bei Fragen zur ASP nicht die 110 oder 112 anzurufen. Diese Nummern sind ausschließlich für Notfälle vorgesehen.

Wiesbadener Stadtteile in Sperrzone

Im Landkreis Groß-Gerau wurde zuletzt ein Wildschwein positiv auf die ASP getestet. Um den Fundort herum wurde in einem Radius von zirka 15 Kilometern eine Sperrzone eingerichtet. Folgende Wiesbadener Stadtteile liegen komplett in der Zone: Biebrich, Mainz-Amöneburg, Mainz-Kastel, Mainz-Kostheim, Erbenheim, Delkenheim, Nordenstadt, Breckenheim, Medenbach, Igstadt, Mitte, Rheingauviertel, Nordost, Südost und Westend, Dotzheim. Folgende Stadtteile liegen teilweise in der Zone: Bierstadt, Klarenthal, Schierstein und Sonnenberg. Der genaue Verlauf der Zone kann hier abgerufen werden. Dort ist auch die Allgemeinverfügung zu finden, die die Maßnahmen zur Bekämpfung der ASP regelt.

Erstes Ziel nach einem Ausbruch ist es, eine Verbreitung der Seuche über eine größere Fläche zu verhindern. Dazu müssen die im Ausbruchsgebiet mit dem Virus infizierten verendeten Wildschweine gefunden werden. Betriebe, die Schweine in der infizierten Zone halten, müssen deshalb strenge Sicherheitsmaßnahmen einhalten. Sie dürfen zum Beispiel Gras, Heu und Stroh, das in dieser Zone geerntet wurde, nur unter bestimmten Bedingungen verwenden. In der Zone gilt außerdem ein grundsätzliches Jagdverbot.

Hintergrund

Die Afrikanische Schweinepest ist eine ansteckende Viruserkrankung. Sie befällt Haus- und Wildschweine und verläuft fast immer tödlich. Die Tiere können weder geimpft noch geheilt werden. Das Virus kann von Tier zu Tier über kontaminierte Gegenstände oder das Futter übertragen werden. Andere Tierarten oder Menschen können sich nicht anstecken. Bisher ist die Afrikanische Schweinepest vor allem in Brandenburg und Sachsen aufgetreten.