Verkauf von Lachgas an Minderjährige in Hessen ab Sonntag verboten

Der Verkauf von Lachgas an Minderjährige wird nun verboten. Hessens Gesundheitsministerin erklärt, warum das Land sich dafür stark gemacht hat und was jetzt noch passieren muss.

Verkauf von Lachgas an Minderjährige in Hessen ab Sonntag verboten

Lachgas darf ab diesem Sonntag (12. April) nicht mehr an Minderjährige verkauft werden. Hessens Gesundheits- und Familienministerin Diana Stolz nannte dies einen „wichtigen Schritt“, um Kinder und Jugendliche besser zu schützen.

„Ich habe mich von Anfang an für dieses Verbot stark gemacht, es trägt hessische Handschrift“, so die Ministerin. „Wir wollen, dass Kinder und Jugendliche in Hessen gut und gesund aufwachsen können. Dazu gehört auch, sie vor solchen Gefahren besser zu schützen.“

Hessen setzte sich früh für Verbot ein

Das Land Hessen hatte sich bereits früh für ein Verbot starkgemacht und das Thema im Juni 2025 bei der Gesundheitsministerkonferenz in Weimar auf die politische Agenda gesetzt. In einem Antrag forderte das Land, den missbräuchlichen Konsum von Lachgas zu unterbinden und zugleich Prävention und Aufklärung zu stärken. Im Sommer 2025 habe sie mit Bundesgesundheitsministerin Nina Warken über ein Verbot gesprochen, so Stolz.

Die Gesundheitsministerin betonte außerdem die Bedeutung von Aufklärung. „Das Verbot ist wichtig, aber es reicht allein nicht aus. Es müssen zugleich die Jugendlichen und Eltern informiert und aufgeklärt werden“, erklärte Stolz. Beim Schutz junger Menschen vor neuen Drogenformen sei es wichtig, konsequent zu handeln.