In Hessen werden aktuell rund 20 Personen als islamistische Gefährder eingestuft und intensiv von den Sicherheitsbehörden beobachtet. Das teilte Innenminister Roman Poseck (CDU) bei einer Debatte im Hessischen Landtag mit. Anlass war der islamistische Terroranschlag auf den Christopher Street Day (CSD) in Berlin.
„Der Anschlag auf den CSD in Berlin hat uns erschreckend vor Augen geführt, dass der Islamismus eine akute Gefahr für unsere Sicherheit darstellt“, so Poseck. Laut dem Verfassungsschutzbericht 2025 sei die Zahl der islamistischen Straf- und Gewalttaten in Hessen von 57 auf 95 gestiegen – ein Anstieg um fast 67 Prozent. Nach dem Anschlag in Berlin hätten die hessischen Behörden die als Gefährder eingestuften Personen noch einmal besonders in den Blick genommen. Auch die Polizeipräsidien seien im Hinblick auf Großveranstaltungen wie CSDs sensibilisiert worden. Diese seien in Hessen daraufhin friedlich und sicher verlaufen.
Erweiterte Befugnisse für Behörden
Poseck betonte, dass Hessen bereits früh gehandelt und seine Sicherheitsgesetze modernisiert habe. Mit dem Polizeirecht aus dem Jahr 2024 seien die Befugnisse der Behörden erweitert worden. So wurde der Einsatz von Videoschutzanlagen ausgeweitet und die Höchstdauer der Präventivhaft erhöht. Auch der Einsatz der elektronischen Fußfessel sei auf bis zu vier Monate verlängert worden. Dieses Instrument komme auch bei Gefährdern zum Einsatz. Nach dem Anschlag in Berlin habe die hessische Polizei weitere Anträge auf Fußfesseln für Gefährder gestellt.
Auch personell sei der Sicherheitsapparat gut aufgestellt. Mit über 16.000 Polizisten gebe es so viele wie nie zuvor. Die Stellen im Verfassungsschutz wurden laut Poseck in zehn Jahren um 25 Prozent auf 387 erhöht. Zudem wurde eine neue Abteilung zur Abwehr von Spionage und Sabotage eingerichtet.
Enge Zusammenarbeit und Prävention
Der Innenminister wies darauf hin, dass viele der aktuell diskutierten Maßnahmen in Hessen bereits umgesetzt würden. „Vieles von dem, was in diesen Tagen gefordert wird, ist in Hessen längst gelebte Praxis“, sagte Poseck. So gebe es ein behördenübergreifendes Fallmanagement für Gefährder, bei dem sich Polizei und Verfassungsschutz alle zwei Wochen austauschen.
Auch im Justizvollzug finde eine enge Abstimmung statt, Fallkonferenzen vor der Entlassung von relevanten Personen seien Standard. Seit 2015 laufe zudem das Landesprogramm „Hessen – aktiv für Demokratie und gegen Extremismus“, das verschiedene Präventions- und Beratungsstellen finanziell fördert.