Kurz vor dem Jahreswechsel warnt Hessens Sozialministerin Heike Hofmann (SPD) vor den Gefahren durch Feuerwerkskörper. Das teilte die Ministerin in Wiesbaden mit. Der Verkauf von Böllern und Raketen ist in diesem Jahr wieder am 29., 30. und 31. Dezember erlaubt. „Dabei kommt es durch den Gebrauch von Raketen und Böllern immer wieder zu schweren Verletzungen und Sachschäden. Deshalb sollten Verbraucherinnen und Verbraucher dringend darauf achten, nur geprüfte Produkte zu kaufen“, so Hofmann.
Die hessischen Aufsichtsbehörden würden in der Woche vor Silvester die Verkaufsstellen überprüfen. Laut Sozialministerin kontrollieren die speziell geschulten Mitarbeiter, ob die angebotenen Feuerwerksartikel ein CE-Zeichen und eine Prüfstellennummer tragen. Außerdem achten sie in den Verkaufs- und Lagerräumen auf die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften wie freie Fluchtwege und funktionierende Brandschutzeinrichtungen.
Strafen für illegales Feuerwerk
Die Ministerin warnt ausdrücklich vor illegal eingeführten oder selbstgebastelten Produkten ohne Prüfzeichen. „Der Kauf und Verkauf sowie das Verwenden dieser Gegenstände sind verboten, weil diese Artikel erheblich unsicherer sind als zugelassenes Feuerwerk.“ Bei der Zündung drohen Verbrennungen, Knalltraumata oder der Verlust von Gliedmaßen. Der Besitz und die Verwendung solcher Feuerwerkskörper sind strafbar und können mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet werden. Händlern drohen sogar bis zu fünf Jahre Haft.
Geprüftes Feuerwerk erkennt man an einer Registrierungsnummer und dem CE-Zeichen mit der Kennnummer der Prüfstelle. Feuerwerkskörper wie Raketen oder Knallkörper, dürfen nur an Personen ab 18 Jahren verkauft werden. Kleinstfeuerwerk, etwa Wunderkerzen oder Knallerbsen, ist ganzjährig erhältlich und darf ab zwölf Jahren verwendet werden.
Sicherheitshinweise an Silvester
Grundsätzlich darf Pyrotechnik nur am 31. Dezember und 1. Januar gezündet werden. Dabei ist das Abbrennen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Fachwerkhäusern verboten. Zu anderen Objekten sollte ein Sicherheitsabstand von mindestens acht Metern eingehalten werden. Raketen sollten für einen sicheren Stand aus Getränkekästen statt aus einzelnen Flaschen gestartet werden.
Feuerwerkskörper sollten niemals in der Hand gezündet oder unkontrolliert weggeworfen werden. Außerdem dürfen sie nicht auf Menschen, Tiere oder Gebäude gerichtet werden. Wer Feuerwerk zündet, sollte nicht unter Alkoholeinfluss stehen. Blindgänger dürfen auf keinen Fall erneut angezündet werden, da sie sofort explodieren könnten. Stattdessen sollten sie mit Wasser übergossen und entsorgt werden. Haustiere sollten die Silvesternacht drinnen verbringen.