Warum Feste in Wiesbaden jetzt strenge Auflagen erfüllen müssen

Ordnungskräfte sollen die Einhaltung der Verbote verstärkt kontrollieren.

Warum Feste in Wiesbaden jetzt strenge Auflagen erfüllen müssen

Wegen anhaltender Trockenheit und fehlender Niederschläge gilt in Wiesbaden ab sofort die höchste Waldbrand-Warnstufe 5. Das teilt die Stadt mit. Auf allen öffentlichen Grillplätzen herrscht deshalb ein absolutes Grillverbot, dessen Einhaltung von Ordnungskräften verstärkt kontrolliert wird.

Strenge Auflagen für Veranstalter und Gastronomie

Auch für Veranstalter von Festen gibt es strenge Regeln. So sind Kohlegrills verboten. Gas- und Elektrogrills dürfen nur auf asphaltiertem oder gepflastertem Untergrund und mit mindestens 2,5 Metern Abstand zu brennbaren Gegenständen wie Gräsern oder Bäumen betrieben werden. Andere Hitzequellen wie Fritteusen dürfen nicht auf Grasflächen stehen. Zudem ist das Abbrennen von Feuerwerk verboten.

Für Gaststätten und Kleingärten, die sich in Waldnähe befinden, gilt ebenfalls ein Feuer- und Pyrotechnikverbot. Auch das Verbrennen von Schnittgut ist untersagt. Das Rauchen im Wald ist grundsätzlich ganzjährig verboten.

Wald kann gesperrt werden

Die Forstbehörde und Waldeigentümer dürfen den Wald sperren. Die Stadt rät, den Wald aktuell weder zu betreten noch zu befahren. Ausnahmen gelten nur für Kontrollfahrten der Behörden sowie für Einsatzkräfte.

Die Brandgefahr wird in fünf Stufen von sehr gering (1) bis sehr hoch (5) eingeteilt. Bei der nun ausgerufenen Stufe 5 gelten neben dem generellen Grillverbot auf öffentlichen Plätzen auch die strengen Auflagen für Veranstalter.