„Immer wieder kommt es durch den Gebrauch von Raketen und Böllern zu schweren Verletzungen und Sachschäden“, sagt Kai Klose, der hessische Minister für Soziales und Integration (Grüne). Gemeinsam mit seinem Ministerium warnt er zum Jahreswechsel vor den Gefahren, die von Feuerwerkskörpern ausgehen. Um sie zu reduzieren, gibt das Ministerium folgende Hinweise:
Altersbeschränkung beachten
Feuerwerkskörper sind in die Kategorien F2 (z.B. Raketen, römische Lichter und Knallkörper) und F1 (z.B. Wunderkerzen, Knallerbsen, Tischfeuerwerk) eingeteilt. F2-Feuerwerk darf nur von Personen ab 18 Jahren abgefeuert werden, F1-Feuerwerk ab 12 Jahren.
Nur geprüftes Feuerwerk zünden
Geprüftes Feuerwerk ist an der Registriernummer und dem CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle zu erkennen. Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) hat beispielsweise die Nummer 0589, die am Anfang jeder Registriernummer steht. Nachdrücklich warnt Klose davor, illegal eingeführte Produkte, Billigimporte oder selbstgebasteltes Feuerwerk zu verwenden. Andernfalls seien Knalltraumata, Verbrennungen oder sogar der Verlust von Gliedmaßen zu befürchten. Der Besitz illegaler Feuerwerkskörper ist darüber hinaus strafbar.
Ort und Zeit beachten
Feuerwerk darf nicht in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altenheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern abgebrannt werden. Außerdem ist es nur am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt, Feuerwerk zu zünden. Städte und Gemeinden regeln die Uhrzeiten individuell.
Ordnungsgemäß abbrennen
Die Anleitung für das Feuerwerk sollte beachtet werden, Schutzabstände und Aufstellhinweise müssen eingehalten werden. F2-Feuerwerk darf nur im Freien verwendet werden. Der Untergrund sollte gerade und fest sein, für Raketen sollten keine freistehenden Flaschen benutzt werden. Besser sind Getränkekästen. Böller und Co. sollten niemals in der Hand gezündet, in der Hosentasche aufbewahrt oder unkontrolliert von sich geworfen werden. Auch sollten niemals Körperteile beim Anzünden über dem Feuerwerkskörper sein. Feuerwerk darf nicht auf Menschen, Tiere, Gebäude oder Fahrzeuge gerichtet werden. Blindgänger sollten keinesfalls erneut angezündet, sondern mit Wasser übergossen und entsorgt werden. Auch solltet ihr das Böllern unter Alkoholeinfluss vermeiden.
Haustiere in der Wohnung lassen
Damit soll die Umgebung vor unberechenbaren Reaktionen geschützt werden, die die Tiere vor Schreck haben könnten.