Neue Mietpreisbremse: In welchen Regionen sie jetzt gelten soll

Hessen will den Mieterschutz deutlich ausweiten. Künftig sollen in 71 statt 49 Kommunen strengere Regeln gelten. Welche Städte rausfallen, verbleiben oder neu hinzukommen, erfahrt ihr hier.

Neue Mietpreisbremse: In welchen Regionen sie jetzt gelten soll

Hessen plant, die Mietpreisbremse auszuweiten. Künftig sollen in 71 und damit 22 Kommunen mehr als bisher besondere Schutzregeln bei Mieten und Kündigungen gelten. Das teilt das hessische Wirtschaftsministerium mit. Grundlage ist ein neues Gutachten, das die Wohnungsmärkte im Land analysiert hat.

In den betroffenen Kommunen sollen mehrere Instrumente greifen: Bei einer Wiedervermietung darf die Miete höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Bei bestehenden Mietverträgen darf die Miete innerhalb von drei Jahren um maximal 15 Prozent steigen. Zudem wird der Kündigungsschutz nach der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen gestärkt. Die Sperrfrist für eine Kündigung wegen Eigenbedarfs soll dann sechs Jahre betragen.

„Wer eine Wohnung sucht oder um seine Miete bangt, braucht wirksamen Schutz. Wir richten die Regeln dort aus, wo der Druck auf dem Wohnungsmarkt besonders hoch ist“, so Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori (SPD).

Wo der Wohnungsmarkt als angespannt gilt

Die 71 Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt sollen gleichzeitig mehr Möglichkeiten bekommen, neuen Wohnraum zu schaffen. So können sie etwa ein besonderes Vorkaufsrecht für unbebaute oder brachliegende Grundstücke begründen oder Baugebote einsetzen, um die Bebauung von Flächen zu fördern. „Die Menschen brauchen beides: Sicherheit in ihrer Wohnung und die Aussicht auf mehr bezahlbaren Wohnraum“, so Mansoori.

Für Wiesbaden und die umliegende Region bringt der Entwurf einige Änderungen. Während die Landeshauptstadt Wiesbaden weiterhin als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt eingestuft wird, kommen mehrere Städte neu hinzu. Dazu zählen unter anderem Hofheim am Taunus, Idstein und Hochheim am Main.

Diese Kommunen verbleiben in der Verordnung

Bad Homburg, Bad Soden, Bad Vilbel, Bischofsheim, Darmstadt, Dietzenbach, Dreieich, Egelsbach, Eltville, Eschborn, Flörsheim, Frankfurt, Friedrichsdorf, Ginsheim-Gustavsburg, Griesheim, Groß-Gerau, Heusenstamm, Kelkheim, Kriftel, Langen, Langenselbold, Marburg, Nauheim, Neu-Anspach, Neu-Isenburg, Nidderau, Obertshausen, Offenbach, Raunheim, Rüsselsheim, Schwalbach, Steinbach (Taunus), Walluf, Weiterstadt und Wiesbaden.

Diese Kommunen kommen neu dazu

Alsbach-Hähnlein, Bad Nauheim, Bensheim, Beselich, Bickenbach, Einhausen, Erlensee, Fernwald, Friedberg, Gießen, Gladenbach, Großkrotzenburg, Groß-Umstadt, Hanau, Heidenrod, Heppenheim, Hochheim, Hofheim, Idstein, Karben, Kronberg, Lampertheim, Liederbach, Lorsch, Merenberg, Mühlheim, Münster, Neustadt, Niederdorfelden, Oberursel, Rodenbach, Rödermark, Ronneburg, Seeheim-Jugenheim, Wehrheim und Zwingenberg.

Diese Kommunen gehören nicht mehr dazu

Biebesheim, Fuldabrück, Groß-Zimmern, Hainburg, Kelsterbach, Kiedrich, Mainhausen, Maintal, Mörfelden-Walldorf, Pfungstadt, Rosbach, Roßdorf, Usingen und Viernheim.

Die Entwürfe für die neuen Verordnungen gehen nun in die Anhörung bei Verbänden und Interessenvertretungen. Das Landes-Kabinett soll anschließend darüber entscheiden. Eine Verabschiedung wird für Mitte November 2026 erwartet.