Das Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Wiesbaden hat ein neues digitales Angebot eingeführt. Wie die Stadt mitteilt, können die gesetzlich vorgeschriebenen Infektionsschutzbelehrungen nun in dreißig verschiedenen Sprachen online absolviert werden.
Die Belehrung nach Paragraph 43 Infektionsschutzgesetz ist für Personen verpflichtend, die erstmals eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich aufnehmen. Durch den Wechsel zu einer neuen Software wurde das Sprachangebot erheblich erweitert. Dies soll vor allem Bürgern helfen, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind.
Erleichterung für den Jobeinstieg
Die Teilnehmer können die Belehrung nun bequem von zu Hause aus erledigen und müssen das Gesundheitsamt nicht mehr persönlich aufsuchen. Das erleichtert den Einstieg in das Berufsleben und spart Wege und Wartezeiten. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmer die erforderliche Bescheinigung.
„Mit der Erweiterung unseres Online-Angebots machen wir einen weiteren wichtigen Schritt hin zu einer modernen und bürgernahen Verwaltung“, erklärt Gesundheitsdezernentin Milena Löbcke. „Die Infektionsschutzbelehrungen sind nun für noch mehr Menschen leicht zugänglich“.