Wer in der Wiesbadener Innenstadt unterwegs ist und ein Café aufsucht, wird früher oder später auch auf der Suche nach einer Toilette sein. Doch zum Ärger eines Merkurist-Lesers verfügt offenbar nicht jedes Café über entsprechende Gästetoiletten. Er fragt, ob das denn nicht mehr Pflicht sei, vor allem für neu eröffnete Geschäfte.
Die Stadt Wiesbaden teilt dazu auf Anfrage mit: „Grundsätzlich müssen Toilettenanlagen in ausreichender Zahl vorhanden sein.“ Auch die Industrie und Handelskammer (IHK) schreibt auf ihrer Internetseite von einer Toilettenpflicht für Gastronomien. Jedoch gibt es mehrere Ausnahmen, bei denen die Pflicht entfällt.
Wer von der Toilettenpflicht ausgenommen ist
Wenn im Gebäude, in dem sich das Café befindet, ausreichend Toilettenanlagen in unmittelbarer Nähe zur Verfügung stehen, entfalle die Pflicht, schreibt ein Stadt-Pressesprecher gegenüber Merkurist. So stehe es in der Hessischen Bauordnung. Dort heißt es schon seit 2016, dass Gästetoiletten ausreichend zur Verfügung stehen müssen.
Eine Sprecherin der IHK bestätigt auf Anfrage, dass die Pflicht nach Absprache mit der Behörde entfallen könne, wenn öffentliche und füßläufig erreichbare Toiletten im selben Gebäude vorhanden seien. Abgesehen davon „besteht die Toilettenpflicht für alle neu errichtete oder baulich wesentlich veränderte Gaststätten, sofern dort Alkohol ausgeschenkt wird“, so die IHK-Referentin. Auch für Betriebe mit Verzehrmöglichkeiten vor Ort bestehe grundsätzlich die Pflicht zur Gasttoilette. Sie gelte außer für Eigentümer hauptsächlich für die Betreiber und werde von der Bauaufsichtsbehörde kontrolliert.
Kontrolle durch Bauaufsichtsbehörde
„Die Bauaufsicht prüft bei Neubauten, ob Toiletten eingeplant sind“, teilt die Stadt Wiesbaden mit. Das heißt, dass die Behörde erst aktiv werde, wenn ein Café oder eine andere Gastronomie mit Ausschank neu gebaut oder wesentlich umgebaut wird.
Für bestehende Gaststätten habe der Bestandsschutz in der Regel Vorrang – auch bei einem Betreiberwechsel, wie die IHK auf ihrer Internetseite schreibt. Auf die Frage, ob denn Verstöße gegen die Toilettenpflicht in Wiesbaden festgestellt wurden, antwortet die Stadt jedoch nicht.