Die Wasserverbrauchssteuer in Wiesbaden wird voraussichtlich ausgesetzt. Das teilte die Stadt am Donnerstag mit. Die Steuer war im vergangenen Dezember nach einem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung eingeführt worden. Damit sollten die Bürger in Zeiten von zunehmender Wasserknappheit zum Wassersparen angehalten werden.
Die Kommunalaufsicht im Hessischen Innenministerium hat nun angekündigt, die Wasserverbrauchsteuersatzung zu beanstanden. Auf „Güter des täglichen Bedarfs“ dürften keine Aufwands- und Verbrauchsteuern erhoben werden. Nach einer Entschließung des EU-Parlaments sei der Zugang zu Wasser ein Menschenrecht.
Stadt sieht keine „durchgreifenden rechtlichen Bedenken“
Die Stadt hält entgegen, dass auch auf Strom eine Steuer erhoben werde. Auch die Umsatzsteuer des Bundes mache vor Strom, Gas, Wasser und weiteren Gütern des täglichen Bedarfes nicht halt. Die Stadt sei der Ansicht, dass die Erhebung der Wasserverbrauchsteuer „keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken begegnet“. Der Ausgang eines Gerichtsverfahrens könnte dennoch nicht mit Gewissheit prognostiziert werden.
Die Kommunalaufsicht hat der Stadt nun bis Ende März Zeit für eine Stellungnahme gegeben, bevor sie dann eine endgültige Entscheidung trifft. Sollte das Innenministerium dann die Steuersatzung beanstanden, stehe der Stadt Wiesbaden der Rechtsweg offen. Die Entscheidung über eine Klage würde die Stadtverordnetenversammlung treffen.
Bis dahin soll die Steuer zunächst nicht weiter erhoben werden. Stadträtin Dr. Patricia Becher, die den erkrankten Stadtkämmerer Hendrik Schmehl vertritt, sagt: „Nichtsdestotrotz werde ich den zuständigen Gremien, also Magistrat und Stadtverordnetenversammlung, vorschlagen, den Vollzug der Steuersatzung bis zu einer endgültigen gerichtlichen Klärung auszusetzen, also die Steuer vorläufig nicht zu erheben.“ Bürgern und Stadtverwaltung sei es nicht zuzumuten, in einem „Zustand der rechtlichen Unsicherheit zu agieren“.
Das Moratorium des Nachhaltigkeitsbeitrags „Wassersparen und Klimaschutz“ hat laut Stadt bereits im laufenden Haushaltsjahr zu Mindereinnahmen von 16 Millionen Euro geführt. Da 2024 weitere finanzielle Belastungen drohten, werde der Wiesbadener Magistrat gegebenenfalls direkt nachdem der Haushalt genehmigt wurde, eine Haushaltssperre erlassen. Die konkreten Auswirkungen auf den Haushalt 2025 würden derzeit geprüft.