Erneut juristische Schwierigkeiten für den früheren Wiesbadener Oberbürgermeister Sven Gerich (SPD): Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet, hat die Staatsanwaltschaft Koblenz vor dem Amtsgericht Mainz Anklage gegen ihn erhoben. Der Vorwurf lautet gewerbsmäßige Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr. WiesbadenNachrichten
Die Anklage stehe im Zusammenhang mit Gerichs früherer Tätigkeit für das Immobilienunternehmen J. Molitor Immobilien aus Ingelheim. Laut Staatsanwaltschaft begründeten die Ermittlungen den Verdacht, dass der für die Vergabe von Mietwohnungen zuständige Angestellte Mietinteressenten bevorzugt habe.
Vorwurf: Wohnung in Mainz gegen 750 Euro
Dies sei geschehen, wenn diese bereit gewesen seien, ihm Geldbeträge im dreistelligen Bereich in bar zu zahlen. Das Unternehmen selbst habe von diesen Vorgängen keine Kenntnis gehabt. Gerich weist die Vorwürfe zurück.
Konkret lege die Anklageschrift den Beschuldigten einen Fall aus dem Mai 2022 zur Last. Damals sollen sie von dem Mietinteressenten 750 Euro gefordert und erhalten haben, damit dieser den Zuschlag für eine Mietwohnung in Mainz bekommt. Allen Angeschuldigten sei dabei bewusst gewesen, dass es sich um Bestechungsgeld gehandelt habe, ohne dessen Zahlung der Bewerber die Wohnung nicht erhalten hätte.
Handyauswertung als entscheidender Beweis
Der Tatverdacht habe sich laut Staatsanwaltschaft vor allem nach der Auswertung von sichergestellten Mobiltelefonen der Angeschuldigten erhärtet. Da in der Kommunikation überwiegend keine Namen verwendet worden seien, werde Gerich nur ein konkreter Fall zur Last gelegt.
Die Staatsanwaltschaft Koblenz ermittelte über drei Jahre lang. Bereits im Dezember 2022 hatten Polizisten die Wohnungen von Gerich sowie Räume des Immobilienunternehmens durchsucht.
Für den ehemaligen Wiesbadener Oberbürgermeister, der von 2013 bis 2019 im Amt war, ist es nicht der erste Konflikt mit dem Gesetz. Im Jahr 2020 verurteilte ihn das Amtsgericht München wegen Vorteilsnahme in zwölf Fällen. Gerich gilt damit als vorbestraft.