In der Landeshauptstadt Wiesbaden ist die Geflügelpest, auch Vogelgrippe genannt, nachgewiesen worden. Wie die Stadt mitteilt, tritt deshalb am Dienstag, 4. November, eine neue Allgemeinverfügung in Kraft. Diese dient dem Schutz von Tieren vor einer Ansteckung durch Wildvögel.
Tote Tiere in Wiesbaden entdeckt
Grund für die Maßnahmen sind mehrere Funde. Ein am Sonntag, 26. Oktober, in Igstadt tot aufgefundener Kranich wurde am Mittwoch, 29. Oktober, positiv auf das Influenza-A-H5-Virus getestet. Ein weiterer toter Kranich aus Klarenthal wurde am Donnerstag, 30. Oktober, ebenfalls als positiv bestätigt. Da sich auch in Nachbarkreisen die Fälle häufen, gelten nun die neuen Regeln.
Die Verfügung sieht vor, dass alle Geflügelhalter ihre Tiere im Stall unterbringen müssen. Das Veterinäramt empfiehlt, diese und weitere Sicherheitsmaßnahmen bereits ab sofort umzusetzen. Außerdem werden Märkte, Ausstellungen und Börsen verboten, bei denen Geflügel und andere Vögel gehandelt oder ausgestellt werden. Entlang des Rheins und des Mains müssen Hunde in einem Abstand von hundert Metern zur Uferlinie an der Leine geführt werden.
So sollen sich Bürger verhalten
Die Stadt bittet alle Bürger, tote Vögel nicht anzufassen, sondern zu melden. Besonders betroffen von der Geflügelpest sind Wasservögel wie Schwäne, Enten, Gänse und Kraniche sowie Greifvögel. Hier sollten auch Einzeltiere gemeldet werden.
Singvögel und Tauben gelten als weniger empfänglich für die Viren. Sie sollten erst dann gemeldet werden, wenn mehrere Vögel krank erscheinen oder an einer Stelle tot aufgefunden werden. Bürger können sich an das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Wiesbaden unter (0611) 890770 oder per E-Mail an veterinaeramt@wiesbaden.de wenden. Außerhalb der Geschäftszeiten ist die Feuerwehr Wiesbaden unter (0611) 31130000 erreichbar.