Anwohner der Galatea-Anlage in Wiesbaden-Biebrich beklagen sich über rücksichtslos geparkte Fahrzeuge. Immer wieder würden Autos und Transporter so weit in die Straße hineinragen, dass andere Verkehrsteilnehmer wie Pkw, Busse und Radfahrer nur schwer vorbeikämen oder blockiert würden. So berichtet Leser Peter von besonders dreisten Fällen. „An den Parkplätzen Galatea-Anlage wird ganz wild geparkt. Transporter und Baustellenfahrzeuge stehen bis zu 1,5 Meter in der Straße, vorbeifahrende Autos und Busse werden massiv gestört!“, schildert er die Lage.
Selbst nach einem Unfall, der sich nachts wegen eines weit in die Straße ragenden Autos ereignet habe, parke ein Baustellenfahrzeug seit Monaten unverändert falsch. Eine weiterer von ihm online bei der Stadt angezeigter Tatbestand sei offenbar wirkungslos geblieben.
Stadt kontrolliert unregelmäßig
Wie die Stadt Wiesbaden nun auf Anfrage von Merkurist mitteilt, kontrollieren die Einsatzkräfte der Stadtpolizei den Bereich um die Galatea-Anlage „in unregelmäßigen Abständen mehrmals wöchentlich“. Dies geschehe „im Rahmen der personellen Ressourcen“.
Auf private Anzeigen, die online eingereicht werden, würden die anzeigenden Personen aus verfahrensrechtlichen Gründen grundsätzlich keine Rückmeldung erhalten, so die Verwaltung. Die zuständige Stelle prüfe jedoch alle eingehenden Meldungen. Sei der Tatbestand erfüllt, werde in jedem Fall eine kostenpflichtige Verwarnung erteilt. Allein im Jahr 2024 seien in Wiesbaden auf diese Weise insgesamt 3194 Verwarnungen ausgesprochen worden.
Wann abgeschleppt wird
Ob es sich bei Fahrzeugen, die in die Fahrbahn hineinragen, um eine Ordnungswidrigkeit handelt, hängt von einer klaren Regel ab: Wenn die Restfahrbahnbreite weniger als 3,05 Meter beträgt, liege ein Verstoß vor. In solchen Fällen kann laut Stadt nicht nur eine Verwarnung ausgesprochen, sondern im Einzelfall auch eine Abschleppmaßnahme eingeleitet werden. Die Entscheidung darüber treffe der jeweilige Ordnungspolizeibeamte vor Ort.
Bei kleineren Fahrzeugen, die platzsparend quer geparkt werden, können die Einsatzkräfte die Situation dulden, solange niemand behindert wird.
Steht ein Auto jedoch nicht platzsparend oder ragt zu weit in die Straße, kann eine Verwarnung wegen „Parken nicht am rechten Fahrbahnrand“ fällig werden. Das kostet 15 Euro. Wird ein anderer Verkehrsteilnehmer dadurch behindert, erhöht sich das Verwarngeld auf 35 Euro.