Für die Fußball-Weltmeisterschaft vom 11. Juni bis zum 19. Juli können in Wiesbaden Genehmigungen für öffentliche Übertragungen im Freien erteilt werden. Das teilt die Landeshauptstadt mit. Aufgrund der Zeitverschiebung nach Nordamerika finden viele Spiele in den späten Abend- und Nachtstunden statt, weshalb besondere Regelungen für den Lärmschutz gelten.
Eine aktuelle Verordnung von Bundestag und Bundesrat ermöglicht es, für Public-Viewing-Veranstaltungen Ausnahmen von der üblichen Nachtruhe zu genehmigen. So können Fans die Spiele auch zu später Stunde gemeinsam draußen verfolgen. Die Stadt Wiesbaden knüpft die Genehmigungen für Veranstaltungen im Freien jedoch an feste Uhrzeiten.
Strenge Zeitvorgaben für die Genehmigung
In der Vorrunde kann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden, wenn ein Spiel von Montag bis Donnerstag spätestens um 22 Uhr beginnt. An Freitagen und Samstagen liegt die Grenze bei 23 Uhr. Ab dem Sechzehntelfinale, also in der K.o.-Runde, darf der Anpfiff bis 23 Uhr erfolgen. An Sonntagen gilt während der gesamten Weltmeisterschaft 22 Uhr als spätester Spielbeginn. Die Ausnahme vom Lärmschutz gilt dann jeweils bis zum Ende des Spiels.
Für Partien, deren Anstoßzeiten nach den genannten Uhrzeiten liegen, werden keine Genehmigungen für Veranstaltungen im Freien erteilt. Laut Stadt dient diese Regelung dem notwendigen Ausgleich zwischen dem öffentlichen Interesse und dem Schutz der Anwohner vor Lärm.
Jeder Antrag wird einzeln geprüft
Veranstalter, Gastronomiebetriebe und Vereine müssen für jede Übertragung eine eigene Ausnahmegenehmigung beantragen, eine Pauschalgenehmigung für die gesamte WM gibt es nicht. Das Umweltamt der Stadt Wiesbaden prüft jeden Antrag einzeln und berücksichtigt dabei die lokalen Auswirkungen.
Interessierte müssen ihre Anträge beim Umweltamt per E-Mail an laerm-und-luft@wiesbaden.de einreichen. Die Stadt empfiehlt eine Antragstellung bis zu fünf Werktage vor einem Spiel, um eine rechtzeitige Bearbeitung zu gewährleisten.