Fluglärm in Wiesbaden: Millionen-Hilfe für Kommunen um Frankfurt wird fortgesetzt

Die hessische Landesregierung hat beschlossen, fluglärmgeplagte Kommunen weiter zu unterstützen. Jährlich stehen dafür über 4,5 Millionen Euro zur Verfügung. Der Verteilschlüssel wird angepasst.

Fluglärm in Wiesbaden: Millionen-Hilfe für Kommunen um Frankfurt wird fortgesetzt

Die hessische Landesregierung wird besonders vom Fluglärm betroffene Kommunen auch in Zukunft finanziell unterstützen. Wie die Regierung in Wiesbaden mitteilt, wird das sogenannte Regionallastenausgleichsgesetz bis Ende 2031 verlängert und an die aktuelle Fluglärmsituation angepasst.

Ab dem 1. Januar 2027 soll das geänderte Gesetz in Kraft treten. Den Kommunen rund um den Frankfurter Flughafen, wie zum Beispiel Wiesbaden, stehen damit weiterhin jährlich insgesamt 4,531 Millionen Euro zur Verfügung. Mit dem Geld sollen die Belastungen für die Anwohner gemildert und die Lebensqualität gestärkt werden.

„Der Frankfurter Flughafen ist ein zentraler Motor für Wohlstand, Beschäftigung und internationale Anbindung in Hessen“, erklärt der hessische Wirtschafts- und Verkehrsminister Kaweh Mansoori. „Gleichzeitig wissen wir: Wo wirtschaftlicher Nutzen entsteht, entstehen auch Belastungen für die Menschen vor Ort.“ Trotz angespannter Haushaltslage werde die Unterstützung in voller Höhe aufrechterhalten.

Die Städte und Gemeinden behalten ihren Rechtsanspruch auf die Mittel und müssen keine Eigenanteile leisten. Das Geld kann auch für freiwillige kommunale Leistungen eingesetzt werden.

Das sind die wichtigsten Änderungen

Der Verteilschlüssel für die Gelder wird aktualisiert und stärker an der tatsächlichen Fluglärmbelastung ausgerichtet. Dabei werden künftig aktuelle An- und Abflugrouten, die Zahl der betroffenen Einwohner und wissenschaftliche Erkenntnisse zur Wirkung von Fluglärm berücksichtigt. Insbesondere der nächtliche Fluglärm soll stärker gewichtet werden. Die Kriterien wurden gemeinsam mit dem Forum Flughafen und Region sowie der Fluglärmkommission Frankfurt entwickelt.

Neu ist eine Prüfung nach zwei Jahren: Dann berichtet das Land dem Hessischen Landtag, ob sich die Lärmbelastung wesentlich verändert hat und der Verteilschlüssel erneut angepasst werden muss. Außerdem werden die zulässigen Verwendungszwecke erweitert. Kommunen können die Mittel künftig auch für eigene Projekte zur Fluglärmmessung oder für die interkommunale Zusammenarbeit einsetzen.