Hohe Belastung mit ultrafeinen Partikeln in Kelsterbach

Die Luft in Kelsterbach ist stark mit ultrafeinen Partikeln belastet. Hauptursache sind die Emissionen des Frankfurter Flughafens, wie ein neuer Bericht zeigt.

Hohe Belastung mit ultrafeinen Partikeln in Kelsterbach

Die Luftqualität in Kelsterbach ist deutlich durch Emissionen des Frankfurter Flughafens beeinflusst. Das geht aus einem Kurzbericht hervor, den das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) am Donnerstag (19. März) veröffentlicht hat. Die Belastung mit gesundheitsgefährdenden ultrafeinen Partikeln (UFP) ist demnach hoch.

Über einen Messzeitraum von zwölf Monaten stellten die Experten eine durchschnittliche Partikelanzahlkonzentration von rund 11.500 Partikeln pro Kubikzentimeter fest. Laut den Leitlinien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) gilt die Belastung als hoch, wenn ein Tagesmittelwert von 10.000 Partikeln pro Kubikzentimeter überschritten wird. In Kelsterbach war dies an über der Hälfte der gemessenen Tage der Fall.

Als Ursache nennt der Bericht die Emissionen aus dem Flugbetrieb am Flughafen Frankfurt. Bei Wind aus südlichen Richtungen werden diese unter anderem nach Kelsterbach getragen. Dann steigt die Konzentration im Mittel auf 21.100 Partikel pro Kubikzentimeter an. Aufgrund der geografischen Lage und der typischen Windverteilung trifft dies auf knapp ein Drittel der Messwerte zu.

Messungen in Kelsterbach beendet

Trotz der hohen Belastung hat das HLNUG die Messungen in Kelsterbach beendet. Hintergrund ist eine neue EU-Luftqualitätsrichtlinie, die eine dauerhafte Messung von ultrafeinen Partikeln vorschreibt. Eine solche Messstation hat das Landesamt bereits in Frankfurt-Schwanheim eingerichtet.

Eine Vergleichsauswertung zeigte eine hohe Übereinstimmung der Ergebnisse an beiden Standorten. Die in Frankfurt-Schwanheim erhobenen Werte können daher als repräsentativ für die Situation in Kelsterbach angesehen werden, so das HLNUG.

Gesundheitsrisiko durch kleinste Partikel

Als ultrafeine Partikel werden Teilchen bezeichnet, die kleiner als 100 Nanometer sind. Sie gelten als potenzielles Gesundheitsrisiko, da sie aufgrund ihrer geringen Größe tief in die Lunge eindringen und von dort in den Blutkreislauf gelangen können.

Die neue EU-Luftqualitätsrichtlinie sieht ab Ende 2026 verpflichtende Messungen vor. Gesetzliche Grenzwerte, die eingehalten werden müssen, gibt es für UFP im Gegensatz zu anderen Schadstoffen wie Feinstaub oder Stickstoffdioxid aber noch nicht.