Kommunen, die besonders von Fluglärm betroffen sind, sollen auch in den Jahren 2027 bis 2031 finanzielle Ausgleichsleistungen erhalten. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den der Hessische Landtag derzeit berät. Wie das Hessische Wirtschaftsministerium mitteilt, soll die Verteilung der Gelder jedoch an die aktuelle Lärmsituation angepasst werden.
Insgesamt stehen jährlich 4,531 Millionen Euro zur Verfügung. Bisher basierte die Verteilung der Gelder auf dem Flugbetrieb des Jahres 2015. Für die Neuberechnung wurden nun aktuelle Flugbewegungen und Bevölkerungsdaten aus dem Jahr 2024 herangezogen. „Der Frankfurter Flughafen ist für Hessen wirtschaftlich von großer Bedeutung. Die Belastung durch Fluglärm verteilt sich aber nicht gleichmäßig, sondern trifft vor allem die Menschen in seinem Umfeld. Deshalb wollen wir den Ausgleich verlässlich fortführen“, so Wirtschaftsstaatssekretär Dr. Johannes Loheide.
Mainz profitiert, Wiesbaden geht leer aus
Die neue Berechnung hat zur Folge, dass einige Kommunen künftig mehr oder weniger Geld erhalten. Während die Landeshauptstadt Wiesbaden nicht zu den anspruchsberechtigten Kommunen gehört und komplett leer ausgeht, kann sich die Nachbarstadt Mainz über mehr Geld freuen. Für das Jahr 2027 erhält Mainz zunächst 119.000 Euro. Von 2028 bis 2031 steigt der Betrag dann auf 142.310 Euro jährlich.
Auch andere Kommunen in der Region sind betroffen. So erhält Bischofsheim ab 2028 jährlich 246.570 Euro, Ginsheim-Gustavsburg 134.010 Euro und Hochheim am Main 123.780 Euro. Die höchsten Summen gehen an Offenbach am Main (rund 590.000 Euro) und Raunheim (rund 540.000 Euro).
Übergangsregelung für 2027
Um zu verhindern, dass die Umstellung bei einzelnen Städten und Gemeinden zu starken Einnahmeverlusten führt, ist für das Jahr 2027 eine einmalige Übergangsregelung vorgesehen. In diesem Jahr sind 22 Kommunen anspruchsberechtigt, ab 2028 sind es dann nur noch 20. „Wir aktualisieren den Ausgleich, ohne den Kommunen bei der Umstellung den Boden unter den Füßen wegzuziehen“, erklärt Loheide.
Mit der Gesetzesänderung sollen die Kommunen die Mittel zudem flexibler einsetzen können, etwa für die Messung und Auswertung der Fluglärmbelastung oder für interkommunale Projekte. Bis Ende 2028 soll außerdem die tatsächliche Fluglärmentwicklung überprüft werden, um zu sehen, ob eine weitere Anpassung der Verteilung nötig ist.