Haben Wiesbadener Amtsärzte Homosexuellen Adoptionen verwehrt?

Schwere gesundheitliche Probleme bei mehreren homosexuellen Paaren attestiert

Haben Wiesbadener Amtsärzte Homosexuellen Adoptionen verwehrt?

Wiesbadener Amtsärzte sollen Homosexuellen, die Kinder adoptieren wollten, in mehreren Fällen schwere gesundheitliche Probleme attestiert und somit die Adoption verwehrt haben. Darüber berichtete die Hessenschau am 4. April.

Voraussetzung für eine Adoption ist in Wiesbaden ein positives Gutachten durch die Amtsärzte des Gesundheitsamts. So soll verhindert werden, dass Kinder zu Personen mit schweren gesundheitlichen Problemen kommen – etwa Alkoholismus, psychische oder gar tödliche Krankheiten.

Laut Hessenschau hätten im vergangenen Jahr alle gleichgeschlechtlichen Paare, die sich um eine Adoption bemühten, negative Gutachten bekommen. Bei den heterosexuellen Paaren sei dies nicht der Fall gewesen.

Sozialdezernat habe Unstimmigkeiten bemerkt

Auch der Adoptionsvermittlung im Sozialdezernat seien Unstimmigkeiten aufgefallen. Sie soll gegenüber dem Hessischen Rundfunk folgende Beobachtung geäußert haben: „Bei den Rückmeldungen war auffällig, dass bei allen homosexuellen Paaren Bedenken zur Geeignetheit geäußert wurden, ohne dass diese Bedenken – auch auf Nachfrage – erläutert wurden. […] Die Ablehnung aller gleichgeschlechtlicher Paare erschien der Adoptionsvermittlungsstelle zumindest fragwürdig.“

Der Hessenschau zufolge hätte die Adoptionsvermittlung die stellvertretende Amtsleiterin des Wiesbadener Gesundheitsamts, Daniela Hirsekorn, bereits vor Monaten über ihre Beobachtungen informiert. Jetzt hätten mehrere Paare Dienstaufsichtsbeschwerden gegen die Amtsärzte eingereicht, die sie begutachtet hätten. Nun hätte das Gesundheitsamt folgende Stellungnahme geäußert:

„Die hier in Rede stehende Begutachtungspraxis hat insoweit hinreichend Anlass geboten, den […] Aufarbeitungsprozess auszulösen und es werden im Hinblick auf den Umgang damit derzeit auch arbeitsrechtliche Konsequenzen geprüft.“

Der hessische Gesundheitsminister Kai Klose (Grüne) hätte Wiesbadens Bürgermeister und Gesundheitsdezernent Oliver Franz (CDU) am Donnerstag gebeten, die Landesärztekammer einzubinden, so die Hessenschau weiter. So solle geprüft werden, ob mögliche berufsrechtliche Verstöße vorliegen. Außerdem hätte Klose Franz nahegelegt, die Strafverfolgungsbehörden wegen eines möglichen „Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse (Paragraf 278 StGB)“ einzuschalten.

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