Seit fast einem Jahr befindet sich jetzt das Wiesbadener Finanzamt in einem neuen Gebäude am Abraham-Lincoln-Park. Doch welche Hintergründe hatte eigentlich der Umzug und was geschieht nun mit dem alten Gebäude in der Dostojewskistraße, fragt sich Leser Patrick.
„Neue Maßstäbe für modernes Arbeiten“
Die beiden ehemaligen und bis dahin selbstständigen Wiesbadener Finanzämter wurden im Oktober 2022 zusammengelegt. Wie Hessens Finanzminister Michael Boddenberg (CDU) sagte, habe man die für Außenstehende oftmals nur schwer nachzuvollziehende Aufteilung auf zwei Finanzämter damit beendet.
Nun gebe es am Standort Wiesbaden einen einheitlichen Ansprechpartner, die Aufgaben würden dort gebündelt. „Es war auch inhaltlich sinnvoll, diese Strukturen zu verändern und den Schritt zur Zusammenlegung zu gehen“, erklärte Boddenberg damals. Im neuen Bürogebäude am Abraham-Lincoln-Park 3 würden in Sachen Technik, Nachhaltigkeit, Digitalisierung und Ausstattung neue Maßstäbe für modernes Arbeiten gesetzt. Verwaist nun aber das alte Gebäude in der Dostojewskistraße, nachdem die Finanzämter ausgezogen sind?
Zuständig für den Komplex ist weder die Stadt Wiesbaden noch das hessische Finanzministerium. Das Areal gehört zum Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH). Dort teilt man auf Merkurist-Anfrage mit, dass das ehemalige Finanzamtsgebäude am Schiersteiner Berg in Teilen weiterhin genutzt wird. „Dort sind inzwischen Büroräume von Sicherheitsbehörden untergebracht. Außerdem wird das Gebäude noch für den Betrieb technischer Einrichtungen genutzt“, sagt Sprecher Alexander Hoffmann-Glassneck.
Wie das hessische Finanzministerium mitteilte, ging die ursprüngliche Zuständigkeit des bisherigen Finanzamts Wiesbaden II für die Einkommensteuer zum 1. Dezember 2022 an das Finanzamt Hersfeld-Rotenburg über. Damit werde unter dem Motto „Arbeit zu den Menschen und in die Heimat bringen“ der ländliche Raum gestärkt, indem die ländlich gelegenen Finanzämter aufgewertet und Arbeitsplätze geschaffen werden. Die Bearbeitung der Steuererklärung sei ohnehin ortsungebunden möglich. Vor allem da die Steuerverwaltung eine der am weitesten digitalisierten Verwaltungen sei, so die Begründung.