„Schritt für Schritt und mit Bedacht“ lockert Hessen die Corona-Regeln im Frühjahr. Nachdem bereits am 22. Februar der erste Öffnungsschritt in Kraft trat (wir berichteten), folgte heute (4. März) der nächste. Damit kommen einige Veränderungen auf die Wiesbadener zu.
Veranstaltungen mit mehr Teilnehmern
Bei Veranstaltungen sind wieder mehr Teilnehmer und Zuschauer zugelassen. Unterschiede gibt es dabei zwischen Veranstaltungen im Freien und im Innenbereich.
Im Freien gilt:
Es dürfen maximal 25.000 Menschen teilnehmen.
Ab dem 500. Platz dürfen 75 Prozent der Plätze ausgelastet werden.
Bei Veranstaltungen mit mehr als zehn Teilnehmern gilt die 3G-Regel.
Bei Veranstaltungen mit mehr als 500 Teilnehmern gilt die 2G-Plus-Regel.
In Innenräumen gilt:
Es dürfen maximal 6000 Menschen teilnehmen.
Ab dem 500. Platz dürfen maximal 60 Prozent der Plätze ausgelastet werden.
Bei Veranstaltungen mit mehr als zehn Teilnehmern gilt die 3G-Regel.
Bei Veranstaltungen mit mehr als 500 Teilnehmern gilt die 2G-Plus-Regel.
3G-Regel in den meisten Innenbereichen
Ab sofort ist in den meisten Innenräumen ein 3G-Nachweis ausreichend. Es dürfen wieder Geimpfte, Genesene und Personen mit tagesaktuellen Test teilnehmen. Konkret betrifft das folgende Bereiche:
Sporthallen, Fitnessstudios, Saunen und Hallenbäder
Innenräume von Zoos, botanischen Gärten und Freizeitparks
Spielbanken und Spielhallen
Schlösser, Museen, Galerien und Gedenkstätten
alle körpernahen Dienstleistungen
Die Vorgaben zum Tragen medizinischer Masken bleiben jeweils bestehen. Im Freien sind weiterhin keine Nachweise erforderlich.
3G-Regel in der Gastronomie
Auch in Restaurants und Hotels dürfen jetzt wieder Menschen gehen, die geimpft oder genesen sind oder einen tagesaktuellen Test nachweisen können. Eine Besonderheit: In der hessischen Gastronomie gilt die 3G-Regel anders als in den meisten Bereichen auch im Außenbereich.
Clubs dürfen öffnen
Nach langer Schließung dürfen Diskotheken und Clubs am Freitag (4. März) wieder öffnen. Dort gilt die 2G-plus-Regel.