Weil die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen bei über 350 lag, ist Wiesbaden jetzt ein hessischer Corona-Hotspot. Damit treten ab Sonntag (9. Januar) verschärfte Corona-Regeln in Kraft. Welche das sind, lest ihr in unserer Übersicht.
2G-plus-Regel
Für Veranstaltungen im Bereich Sport oder Kultur (mit mehr als zehn Personen), für Kinos, Gastronomie und touristische Übernachtungen gilt die 2G-plus-Regel in Innenräumen. Dementsprechend dürfen nur Geimpfte und Genesene vor Ort sein, wenn sie zusätzlich einen Negativtest vorlegen. Wer geboostert ist, braucht keinen zusätzlichen Test. (Schul-)Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren mit Schülertestheft sind ebenso ausgenommen wie Vorschulkinder. Im Außenbereich gilt die 2G-Regel.
Maskenpflicht
In der Wiesbadener Fußgängerzone gilt wieder flächendeckend von 10 bis 20 Uhr die Maskenpflicht. Wer sich dort aufhält oder hindurchläuft, muss eine OP-Maske oder eine FFP2-Maske tragen.
Alkoholkonsumverbot im Freien
Auf vielen belebten Plätzen und Straßen in Wiesbaden gilt ein Alkoholkonsumverbot. Betroffen sind die folgenden:
Prinzengässchen,
Grabenstraße,
Goldgasse,
Mühlgasse,
Häfnergasse,
Straße Drei-Lilien-Platz,
Bärenstraße bis zur Ecke der Langgasse,
Wagemannstraße,
Kleine Langgasse,
Alfons-Paquet-Straße,
Luisenplatz,
Mauritiusplatz,
zusammenhängende Fläche des Kochbrunnenplatzes und des Kranzplatzes,
Kulturpark,
Bahnhofsplatz,
Reisingeranlage einschließlich der Herbert-Anlage,
Warmer Damm,
Bowling Green,
Blücherplatz mit Ausnahme des dortigen Schulgeländes (wodurch dort der Alkoholkonsum nicht automatisch erlaubt ist, es handelt sich jedoch nicht um einen öffentlichen Platz),
Wallufer Platz,
Nerotalanlagen,
„Eleonoren Anlage“,
Schlossplatz, Marktplatz und Dernsches Gelände.
Bordelle geschlossen
Prostitutionsstätten müssen geschlossen werden.
Die Hotspot-Regeln gelten vorerst für vier Wochen und treten außer Kraft, sobald die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterhalb der Schwelle von 350 liegt.