3G in Bussen und Bahnen ab Mittwoch

Der RMV setzt damit das neue Infektionsschutzgesetz um.

3G in Bussen und Bahnen ab Mittwoch

Im ÖPNV gilt ab Mittwoch (24. November) die 3G-Regel. Dann dürfen nur noch Personen mit Bus und Bahn fahren, die geimpft, genesen oder negativ auf das Coronavirus getestet wurden. Von der Regel ausgenommen sind alle Schüler sowie Kinder unter 6 Jahre. Das teilte der Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) am Dienstag mit. Hintergrund ist das neue Infektionsschutzgesetz, das am Mittwoch in Kraft tritt.

Als getestet gilt, wer einen negativen Antigen-Schnelltest vorweisen kann, der nicht älter als 24 Stunden ist. Ein Selbsttest reicht nicht aus. Vollständig geimpft ist man, wenn die letzte notwendige Impfdosis mindestens 14 Tage her ist. Bei Genesenen darf die Erkrankung nicht länger als 180 Tage zurückliegen.

Der RMV hatte schon im Vorfeld angekündigt, die Einhaltung der 3G-Regel stichprobenartig zu kontrollieren. ESWE Verkehr will zudem am Mittwoch eine offizielle Pressemitteilung herausgeben.