Die Sieben-Tage-Inzidenz in Wiesbaden hat den kritischen Grenzwert von 50 überschritten. Die Inzidenz liegt am heutigen Montag (16. August) bei 50,6. Das geht aus aktuellen Zahlen des Robert Koch-Instituts hervor. Nachdem die Corona-Regeln in der Stadt bereits am Samstag (14. August) verschärft wurden, weil die Inzidenz den Wert von 35 überstieg, müssen die Wiesbadener jetzt mit weiteren, noch strengeren Regeln rechnen.
Laut dem hessischen Eskalationskonzept müssen ab einem Inzidenzwert von 50 folgende Regeln in Kraft treten:
Kontaktbeschränkungen:
Neue Kontaktregeln im öffentlichen Raum: maximal 10 Personen aus verschiedenen Hausständen oder zwei Hausstände dürfen sich miteinander treffen. Kinder bis einschließlich 14 Jahre sowie Genesene und vollständig Geimpfte zählen nicht mit. Für private Personen gibt es eine entsprechende Empfehlung.
Alkoholverbot:
Verbot des Alkoholkonsums auf viel genutzten, öffentlichen Plätzen und in entsprechenden Einrichtungen.
Strengere Maskenpflicht:
Generelle Pflicht zum Tragen medizinischer Masken in den Innenräumen öffentlicher Gebäude (einschließlich Schulen auch am Sitzplatz) sowie in Bereichen, in denen die Mindestabstände nicht eingehalten werden können - insbesondere auf stark frequentierten Verkehrswegen und Plätzen wie beispielsweisen Fußgängerzonen.
Einzelhandel:
Zugangsbegrenzung im Einzelhandel: auf die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche höchstens eine Kundin oder ein Kunde je angefangener Verkaufsfläche von 10 Quadratmetern. Auf die 800 Quadratmeter übersteigende Verkaufsfläche höchstens eine Kundin oder ein Kunde je angefangener 20 Quadratmeter. Für Einkaufszentren ist die jeweilige Gesamtverkaufsfläche maßgebend.
In Läden außerhalb der Grundversorgung wird ein Negativnachweis empfohlen.
Gastronomie:
Weitere Abstands- und Hygieneregeln in der Gastronomie: nur 10 Personen oder zwei Hausstände zuzüglich vollständig geimpfter oder genesener Personen sowie Kinder bis einschließlich 14 Jahre dürfen an einem Tisch sitzen.
Auch in der Außengastronomie ist ein Negativnachweis Pflicht.
Veranstaltungen und Clubs:
Einlass zu Veranstaltungen, Kultur- und Freizeitangeboten, Fitnessstudios und größeren Zusammenkünften im Freien nur mit Negativnachweis möglich.
Teilnehmerbegrenzung für Veranstaltungen, Kulturangebote und größere Zusammenkünfte auf 200 Personen im Freien und 100 Personen in Innenräumen (zuzüglich Geimpfte/Genesene). Behörden können aber Ausnahmen erteilen.
Für private Feierlichkeiten in öffentlichen oder eigens angemieteten Räumen gelten dieselben Regeln.
Öffnung der Tanzlokale, Clubs, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen auch im Außenbereich nur als Bar/Gastronomie.
Körpernahe Dienstleistungen:
Kunden brauchen einen Negativnachweis.
Hotels und Übernachtungen:
In Übernachtungsbetrieben mit Gemeinschaftseinrichtungen: Testpflicht zweimal pro Woche sowie Beschränkung der Übernachtungskapazitäten auf 75 Prozent. Eine Überschreitung der Auslastungsgrenze ist in Betrieben zulässig, in denen ausschließlich Übernachtungen zu notwendigen Zwecken stattfinden.
Kitas:
Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen in den Kindertagesstätten.
Homeoffice:
Generelle Empfehlung zum Homeoffice.
Die Stadt muss eine Allgemeinverfügung herausgeben, die die neuen Regeln festlegt. Wann diese in Kraft tritt, ist noch nicht bekannt. Weitere Informationen werden am Mittag erwartet.