Das hessische Corona-Kabinett hat am Freitag die Beschlüsse der Bund-Länder-Runde vom Donnerstag umgesetzt und darüber hinaus hessenweite Verschärfungen beschlossen. So gilt in Hessen unter anderem grundsätzlich die 2G-plus-Regel in Clubs und Bordellen und nicht erst nach Überschreiten der Hospitalisierungsinzidenz von 6. Das teilten Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) und Sozialminister Kai Klose (Grüne) bei einer Pressekonferenz am Abend mit. Die neuen Regeln werden voraussichtlich nach Inkrafttreten des neuen Bundesinfektionsschutzgesetzes am kommenden Donnerstag (25. November) gelten.
Folgende neue Regeln gelten dann:
3G am Arbeitsplatz: Der Zutritt zur Arbeitsstätte ist künftig nur Beschäftigten mit 3G-Status (Geimpft, genesen, getestet) erlaubt. Der Arbeitgeber darf den Geimpft-, Genesen- oder Getestet-Status zur Erfüllung der Kontroll- und Dokumentationspflichten einsehen und verarbeiten, aber nicht langfristig speichern. Ungeimpfte müssen im Zweifel selbst für Testnachweise an allen Arbeitstagen sorgen. Beschäftigten muss Homeoffice ermöglicht werden - es sei denn, das ist aus betrieblichen Gründen nicht möglich. Beschäftigte müssen das Homeoffice-Angebot annehmen.
3G im ÖPNV: Im Fernverkehr und im öffentlichen Nahverkehr gilt künftig eine 3G-Regel und eine einheitliche FFP2-Maskenpflicht. Die Einhaltung wird mit stichprobenartigen Kontrollen überprüft.
3G in medizinischen Einrichtungen: Alle Mitarbeiter und Besucher von Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, Arztpraxen, Reha-Kliniken oder Einrichtungen der Eingliederungshilfe müssen entweder geimpft, genesen oder getestet sein. Das gilt aber nicht für Patienten und Bewohner.
3G-Regel an Hochschulen, Akademien und außerschulischen Bildungseinrichtungen
2G in den Innenräumen (mit Maske und Abstand) von Freizeiteinrichtungen, Sportstätten, Kulturstätten, Gaststätten, Spielbanken und Spielhallen (bisher 3G+) sowie bei körpernahen Dienstleistungen (soweit nicht medizinisch notwendig oder Grundversorgung, wozu auch Friseure gehören)
2G in Übernachtungsbetrieben, mit Ausnahme für beruflich bedingte Übernachtungen: 3G mit täglichen Tests
2G plus Test in Innenräumen von Diskotheken und in Prostitutionsstätten: Auch Geimpfte und Genesene brauchen einen Test.
2G für die Außenbereiche von Diskotheken
2G+ - Optionsmodell (beispielsweise für die Gastronomie) in geschlossenen Räumen ohne Maske und Abstand: Eintritt nur für geimpfte oder genesene Personen plus tagesaktuellem Schnelltest, dann kann auf Abstand und Maske verzichtet werden
2G für die Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen (Speisesäle, Schwimmbäder)
Verschärfte Regeln bei Veranstaltungen über 25 Personen: in geschlossenen Räumen gilt künftig 2G (bisher 3G+PCR) nur mit Abstand und Maske. Großveranstaltungen in Innenräumen ab 1000 Teilnehmer müssen genehmigt werden.
Auf Weihnachtsmärkten und Volksfesten soll eine Maskenpflicht überall dort gelten, wo es besonders eng wird. Stände zum Essen und Trinken sollen in einem abgezäunten Bereich sein, hier greift die 2G-Regel. Landesweit einheitliche Regeln zur Durchführung von Weihnachtsmärkten soll es aber nicht geben.
Verschärfung der Maskenpflicht in Schulen und Co.: Es gilt eine einheitliche Maskenpflicht auch an den Sitzplätzen in Schulen, Hochschulen, sonstigen Bildungseinrichtungen, Übernachtungsbetrieben, bei Veranstaltungen, in Kinos, Theatern sowie in entsprechenden Arbeitsplatzsituationen. In der Gastronomie kann die Maske aber weiterhin an Sitzplätzen abgenommen werden
Bei körpernahen Dienstleistungen gilt eine FFP2-Masken-Pflicht
Positiv getestete asymptomatische geimpfte und genesene Personen können sich künftig nach fünf Tagen Isolation mit PCR-Test freitesten
Testempfehlungen für private Treffen auch für Geimpfte und Genesene