Feuerwerk der Kategorie F2 darf in Deutschland üblicherweise nur am 29., 30. und 31. Dezember verkauft werden. Wenn, wie in diesem Jahr, einer dieser Tage ein Sonntag ist, kommt der 28. Dezember dazu. Abbrennen darf man Böller und Co. hingegen nur an Silvester und Neujahr selbst.
Ein Merkurist-Leser ist allerdings überzeugt, dass Raketen und Böller gezündet werden, sobald sie gekauft werden können: „Wieso wird schon heute Abend geböllert, obwohl doch erst morgen die dämliche Böllerei verkauft werden darf?“, fragt er, wohl sehr verärgert, in einem Snip.
Was viele nicht wissen: Für vorzeitiges Böllern oder Raketenzünden drohen in Hessen – und damit auch in Wiesbaden – empfindliche Strafen. Aufgeführt werden sie im Bußgeldkatalog.
So teuer sind Regelverstöße bei Feuerwerk
Wer F2-Feuerwerkskörper oder -Böller außerhalb der erlaubten Tage auslöst und dafür keine Sondergenehmigung hat, muss mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro rechnen.
Noch teurer wird es beim Zünden oder Herstellen eines nicht-zertifizierten Knallers. Hier winken bis zu 50.000 Euro Geldstrafe, es kann sogar zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren kommen.
Wird ein Mensch mit Feuerwerk gefährdet oder „eine fremde Sache von einem bedeutenden Wert“ beschädigt, so muss der Gefährder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe rechnen.
Behörden kontrollieren Verkaufsstellen
Auch Hessens Sozialministerin Heike Hofmann (SPD) hat bereits vor den Gefahren gewarnt, die von Feuerwerkskörpern ausgehen. Beim Gebrauch von Raketen und Böllern komme es immer wieder zu schweren Verletzungen und Sachschäden. „Deshalb sollten Verbraucherinnen und Verbraucher dringend darauf achten, nur geprüfte Produkte zu kaufen“, so Hofmann.
So würden Aufsichtsbehörden für Arbeitsschutz und Produktsicherheit in der Woche vor dem Jahreswechsel schwerpunktmäßig prüfen, dass nur zugelassene und mit Prüfzeichen versehene pyrotechnische Gegenstände im Handel erhältlich sind.
Zudem warnt die Ministerin vor dem Gebrauch illegal eingeführter Produkte, Billigimporte oder von selbstgebasteltem Feuerwerk ohne ein solches Prüfzeichen: Bei Zündung seien Knalltraumata, Verbrennungen und – im schlimmsten Fall – sogar der Verlust von Gliedmaßen zu befürchten: