Beim ersten 3G-Kontrolltag im ÖPNV hat die Wiesbadener Polizei noch auf Aufklärung gesetzt und keine Bußgelder verhängt (wir berichteten) – das soll sich aber bei den nächsten Kontrollen ändern. Und dann könnte es ziemlich teuer werden, denn die Landesregierung hat den Bußgeldkatalog erst kürzlich verschärft und die Beträge zum Teil verdoppelt. Welche Bußgelder in Hessen anfallen, wenn man gegen die 3G- oder 2G-Regel verstößt, sich nicht an die Maskenpflicht hält oder in der Quarantäne Besuch empfängt, lest ihr in unserer Übersicht.
Verstoß gegen die Maskenpflicht: Wer zum Beispiel im Bus oder beim Einkaufen keine Maske trägt, zahlt 100 Euro. Mitarbeiter eines Betriebs zahlen 400 Euro.
Ohne 3G-Nachweis Bus und Bahn fahren: 100 Euro
Ohne 3G-Nachweis zur Arbeit gehen: Mitarbeiter zahlen 200 Euro, Arbeitgeber 400 Euro. Verstößt die Leitung des Betriebs gegen Kontroll- und Dokumentationspflichten werden 500 Euro fällig.
Falsche oder unvollständige Angaben zur Kontaktverfolgung: 200 Euro
Betreten eines Krankenhauses, Pflegeheims oder einer ähnlicher Einrichtung mit Corona-Symptomen: 400 Euro
Positiv Getestete oder andere Personen aus dem Haushalt verstoßen gegen Quarantänepflicht: 1000 Euro
Empfang von Besuch trotz Quarantäne: 500 Euro
Bei positivem Schnelltest nicht sofort einen PCR-Test machen lassen: 400 Euro
Gesundheitsamt nicht über positiven PCR-Test informiert: 400 Euro
Betreiber von Gaststätten, Schwimmbädern, Fitnessstudio und ähnlichen Einrichtungen verstoßen gegen Regeln: Zwischen 1000 und 2000 Euro.
Gegen Anmeldepflicht bei Einreise verstoßen: 200 Euro.
Aus Risiko- oder Hochrisikogebiet eingereist und nicht abgesondert: 1000 Euro. Ist man aus einem Virusvariantengebiet eingereist, kostet es 2000 Euro. Und wer aus einem solchen Land einreist und während der Quarantäne Besuch empfängt, zahlt 500 beziehungsweise 1000 Euro.
Wer mehrfach gegen Regeln verstößt, muss auch mehr zahlen
Die Regelsätze gelten grundsätzlich beim ersten Verstoß. Hält man sich öfter nicht an die Regeln, dann soll es teurer werden. Verstößt man gleich mehrfach auf einen Schlag gegen geltende Regeln, dann seien die Bußgelder laut Land „angemessen zu erhöhen“. Verstößt ein Unternehmen gegen eine Corona-Regel und hat dadurch einen wirtschaftlichen Vorteil, muss das Bußgeld diesen übersteigen.