Ministerin warnt in Wiesbaden vor Gefahren durch Feuerwerk

Bald ist es wieder soweit: Der Feuerwerksverkauf startet. Doch welche Produkte sind sicher und was ist beim Abfackeln erlaubt? Was ist verboten? Die hessische Sozialministerin informiert.

Ministerin warnt in Wiesbaden vor Gefahren durch Feuerwerk

Hessens Sozialministerin Heike Hofmann (SPD) hat am Montag in Wiesbaden vor den Gefahren gewarnt, die von Feuerwerkskörpern ausgehen. In diesem Jahr dürfen Raketen und Böller am 28., 30. und 31. Dezember verkauft werden.

Beim Gebrauch von Raketen und Böllern komme es immer wieder zu schweren Verletzungen und Sachschäden. „Deshalb sollten Verbraucherinnen und Verbraucher dringend darauf achten, nur geprüfte Produkte zu kaufen“, so Hofmann.

Behörden kontrollieren Verkaufsstellen

Feuerwerksartikel sind in zwei Kategorien eingeteilt: Feuerwerkskörper mit dem Kürzel F2 (zum Beispiel Raketen, Römische Lichter und Knallkörper) dürfen nur an Personen ab 18 Jahren abgegeben und auch nur von diesen gezündet werden. Feuerwerkskörper der Kategorie F1 (zum Beispiel Wunderkerzen, Knallerbsen und Tischfeuerwerk) können dagegen ganzjährig erworben und auch von Personen ab zwölf Jahren abgebrannt werden.

Aufsichtsbehörden für Arbeitsschutz und Produktsicherheit würden in der Woche vor dem Jahreswechsel schwerpunktmäßig prüfen, dass nur zugelassene und mit Prüfzeichen versehene pyrotechnische Gegenstände im Handel erhältlich sind, so Hofmann. Außerdem kontrollierten die speziell geschulten Mitarbeiter während der Verkaufstage auch Verkaufs- und Lagerräumlichkeiten mit Blick auf vorgeschriebene Flucht- und Rettungswege sowie auf funktionstüchtige Brandschutzeinrichtungen.

Wie erkenne ich geprüftes Feuerwerk?

Geprüftes Feuerwerk ist an der Registriernummer und dem CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle zu erkennen. Die Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM) hat die europaweit gültige Kennnummer 0589, die am Anfang jeder Registriernummer steht. Es folgt die Feuerwerkskategorie (F1 oder F2) und eine fortlaufende Nummer (zum Beispiel 0589-F2-0187).

Die Ministerin warnt nachdrücklich vor dem Gebrauch illegal eingeführter Produkte, Billigimporte oder von selbstgebasteltem Feuerwerk ohne ein solches Prüfzeichen: Bei Zündung seien Knalltraumata, Verbrennungen und – im schlimmsten Fall – sogar der Verlust von Gliedmaßen zu befürchten.

Außerdem sind das Verwenden und der Besitz derartiger Feuerwerkskörper strafbar und können mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet werden. Händler, die wissentlich nicht zugelassene Feuerwerkskörper verkaufen, können mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren belangt werden.

Regeln und Verbote rund um Feuerwerk

Wer Feuerwerk zündet oder böllert, soll sich laut Ministerin Hofmann an folgende Regeln und Tipps halten:

  • Pyrotechnik darf nicht in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern abgefackelt werden.

  • Schutzabstände sind einzuhalten: bei F1 mindestens ein Meter, bei F2 mindestens acht Meter.

  • Niemals dürft ihr Böller, Knaller, Kanonenschläge, Vulkane, Fontänen, Römische Lichter und dergleichen in der Hand zünden oder unkontrolliert von euch werfen.

  • Nicht explodierte Böller dürfen keinesfalls erneut angezündet werden. Sie müssen mit Wasser übergossen und entsorgt werden.

  • Kein Böllern unter Alkoholeinfluss

  • Haustiere sollten zum Schutz vor unberechenbaren Schreckreaktionen in der Silvesternacht am besten in der Wohnung oder im Haus bleiben.