Hochhaus in Wiesbaden verfällt: Streit über Vorgehen gegen Leerstand

Seit Jahren passiert mit einem leerstehenden Hochhaus im Bismarckring nichts. Viele sehen dringenden Handlungsbedarf, dies zu ändern. Ein neues Gesetz soll dabei helfen. Doch die Stadt Wiesbaden kann es noch nicht anwenden – das sorgt für Streit.

Hochhaus in Wiesbaden verfällt: Streit über Vorgehen gegen Leerstand

Bereits seit Jahren steht das Hochhaus am Bismarckring 23 leer und verfällt. Und das mitten im Wiesbadener Westend, wo der Wohnraum besonders knapp ist. Gegenüber Merkurist teilt die Stadt mit, dass sie gerne prüfen würde, ob es sich hierbei um spekulativen Leerstand handelt. Steht eine Wohnung ohne Genehmigung länger als sechs Monate grundlos leer, können ihre Besitzer mit empfindlichen Bußgeldern von bis zu 500.000 Euro bestraft werden. Ein entsprechendes Gesetz hat der hessische Landtag im vergangenen November verabschiedet. Stadt und Land erhoffen sich, die Besitzer so unter Druck zu setzen und den Leerstand somit zu verringern.

In Wiesbaden gibt es laut dem letzten Zensus aus 2022 über 5000 leer stehende Wohnungen. Mehr als ein Drittel wird dem Wohnungsmarkt dabei bewusst entzogen, schätzt Wohnungsdezernent Andreas Kowol. Das Problem: Ohne eine eigene Satzung darf Wiesbaden das neue Landesgesetz nicht anwenden. Der entsprechende Text befinde sich allerdings noch in Erarbeitung und Abstimmung, so die Stadt. Wie lange der Prozess dauern könnte, teilt sie nicht mit.

Fraktion Freie Wähler/ BSW/ BIG fordert „zeitnahe“ Ergebnisse

Die Frage, ob das bisherige Tempo im Kampf gegen den Leerstand ausreiche, löste auf der vergangenen Stadtverordnetenversammlung (3. September) eine intensive Debatte aus. Die Fraktion Freie Wähler/ BSW/ BIG hatte in einem Antrag gefordert, die geplante Leerstandssatzung möglichst „zeitnah“ zum Abschluss zu bringen. Unterstützung erhielt sie dabei von Linke und SPD. Ingo von Seemen (Linke) warf Eigentümern vor, Wohnungen teilweise bewusst dem Markt zu entziehen und auf Wertsteigerungen zu setzen. „Wer Wohnraum spekulativ leer stehen lässt, obwohl er gebraucht wird, der muss mit Konsequenzen rechnen“, forderte er.

FDP, Volt und AfD lehnen Leerstandssatzung ab

CDU und Grüne lehnten den Antrag aus Sorge vor einer vorschnell formulierten Regelung hingegen ab. Für die gebotene Rechtssicherheit müsse sich die entsprechende Zeit genommen werden. FDP, Volt und AfD lehnten eine Leerstandssatzung für Wiesbaden grundsätzlich ab. Somit wurde der Antrag für eine Prozessbeschleunigung von einer Mehrheit abgelehnt.

Hinter das Prinzip der Leerstandsbekämpfung stellten sich aber sowohl der Magistrat als auch die neue Koalition. Sie betonten: Leerstände wie am Bismarckring 23 sollen geprüft werden. Die Frage ist nur, wann die Stadt dazu fähig ist.