Ab 30 Grad in Wiesbadener Büros: Welche Regeln bei Hitze in Hessen gelten

Hessens Arbeitsministerin Heike Hofmann appelliert an Arbeitgeber, ihre Mitarbeiter vor der Hitze zu schützen. Ab bestimmten Temperaturen sind sie sogar dazu verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen.

Ab 30 Grad in Wiesbadener Büros: Welche Regeln bei Hitze in Hessen gelten

Angesichts der aktuellen Hitzewarnungen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) ruft die hessische Arbeitsministerin Heike Hofmann in Wiesbaden Arbeitgeber dazu auf, ihre Beschäftigten vor zu großer Hitzebelastung am Arbeitsplatz zu schützen. Das teilt das Ministerium mit.

„Nicht nur das durch die UV-Strahlung bedingte Hautkrebsrisiko bei Arbeiten im Freien birgt erhebliche Gesundheitsgefahren, auch die Belastung für das Herz-Kreislauf-System wächst“, sagt die Ministerin. „Außerdem steigt in überhitzten Arbeitsräumen die Unfallgefahr, da Leistungsfähigkeit und Konzentration sinken. Also lassen Sie uns gemeinsam dafür Sorge tragen, dass Risiken minimiert und Beschäftigte geschützt werden.“

Hofmann verweist auf die Arbeitsstättenregeln, nach denen die Temperatur in Arbeitsräumen 26 Grad Celsius nicht überschreiten sollte. Steigt die Temperatur in Räumen sogar über die 30-Grad-Marke, ist der Arbeitgeber verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um die Hitzebelastung für die Beschäftigten zu senken.

Diese Maßnahmen können helfen

Um die Hitze in Arbeitsräumen zu reduzieren, können Arbeitgeber beispielsweise die Räume in den frühen Morgenstunden lüften und vorhandene Rollos oder Markisen nutzen. Auch kann es helfen, Wärmequellen wie Drucker und Kopierer nicht im Arbeitsraum zu platzieren oder deren Gebrauch einzuschränken. Ventilatoren können ebenfalls für Abkühlung sorgen.

Zudem könnten bestehende Bekleidungsregelungen gelockert, geeignete Getränke wie Wasser bereitgestellt und Gleitzeitregelungen genutzt werden, um die Arbeitszeit zu verlagern. Körperlich schwere Arbeiten sollten in den heißen Stunden vermieden oder reduziert werden. Kurze Pausen und das Abkühlen der Handgelenke unter kühlem Wasser können ebenfalls helfen.

Besondere Regeln für Arbeiten im Freien

Bei Arbeiten im Freien müssen Arbeitgeber angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge leisten. Sind Beschäftigte regelmäßig eine Stunde oder mehr am Tag intensiver Belastung durch natürliche UV-Strahlung ausgesetzt, müssen Maßnahmen getroffen werden, um die Belastung gering zu halten. Dies kann zum Beispiel durch Anlagen zur Beschattung, Belüftung oder Besprühung mit Wasser geschehen.