Demnächst steht eine 55-jährige Flörsheimerin in Wiesbaden vor Gericht, weil sie in mehreren Fällen gegen das Tierschutzgesetz verstoßen haben soll. Wie das Amtsgericht Wiesbaden mitteilt, ist der Hauptverhandlungstermin für Montag, den 9. Oktober anberaumt.
Laut Anklage soll die 55-Jährige ihren Hund in 20 Fällen bei Spaziergängen mit voller Wucht gegen die Hinterläufe und in die Seite getreten zu haben. Außerdem soll sie das Tier mit der Leine und einem Regenschirm auf den Kopf und das Hinterteil geschlagen haben.
Der Hund habe dabei vor Schmerzen gejault. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Angeklagte bei den Misshandlungen das Gefühl für das Leiden des Hundes verloren hat.
Auch Sohn soll Hund gequält haben
In einem weiteren Fall soll die Angeklagte ihren Hund in die Obhut ihres Sohnes gegeben haben, der zur Tatzeit nicht strafmündig war. Der Sohn soll mit einem 2,5 Zentimeter dicken Ast auf das Tier eingeschlagen habe, bis es eine duckende Haltung einnahm und vor Schmerzen gejault haben soll.
Der Mutter sei dabei bewusst gewesen, dass ihr Sohn den Hund vor diesem Tag bereits öfter gequält habe. Damit habe sie ihre Garantenpflicht dem Tier gegenüber verletzt. Vor dem Amtsgericht Wiesbaden muss sich die 55-Jährige nun wegen Verstößen gegen § 17 Nr. 2a und b des Tierschutzgesetzes verantworten.
Die Hauptverhandlung soll am Montag, 9. Oktober 2023, um 13 Uhr im Saal 0.003 des Wiesbadener Amtsgerichts stattfinden.