Fragen und Antworten zur Wasserverunreinigung in Wiesbaden

Nach der Warnung vor verunreinigtem Trinkwasser in Wiesbaden gibt es viele Fragen. Die Versorger geben nun Antworten, was man mit dem Wasser noch tun darf – und was nicht.

Fragen und Antworten zur Wasserverunreinigung in Wiesbaden

Nachdem am Freitagabend (31. Oktober) in fast dem gesamten Wiesbadener Stadtgebiet ein Abkochgebot für Trinkwasser ausgerufen wurde, hat ESWE Versorgung nun detaillierte Antworten auf die häufigsten Fragen dazu veröffentlicht. Grund für die Warnung des Gesundheitsamts ist eine Wasserverunreinigung mit Bakterien, die bei einer Routineuntersuchung festgestellt wurde (wir berichteten).

Die häufigsten Fragen und Antworten

Macht das Wasser krank?

Es ist von keiner konkreten Gefährdung auszugehen, es handelt sich um eine Vorsichtsmaßnahme.

Was ist zu tun?

Leitungswasser muss von allen betroffenen Haushalten abgekocht werden. Abkochen heißt: einmal sprudelnd aufkochen, drei Minuten kochen lassen und dann langsam über mindestens zehn Minuten abkühlen lassen. Alternativ kann abgepacktes Trinkwasser verwendet werden.

Für was muss das Wasser abgekocht werden?

Abkochen ist insbesondere in folgenden Fällen notwendig: Trinken, Getränkezubereitung (auch Eiswürfel), Zubereiten von Lebensmitteln, Waschen von Obst, Gemüse, Salat oder anderen Lebensmitteln, medizinische Zwecke (z. B. Wundreinigung, Nasenspülen), Zähne putzen, Geschirrabwasch von Hand, Trinkwasser für empfindliche Haustiere.

Ab wann kann das Leitungswasser wieder ohne besondere Maßnahmen als Trinkwasser verwendet werden?

Das Abkochgebot gilt, bis dem Gesundheitsamt drei negative Befunde vorliegen. Erst danach kann das Abkochgebot vom Gesundheitsamt wieder aufgehoben werden. Insofern es nicht zu weiteren Befunden kommt, kann frühestens mit einer Aufhebung des Abkochgebotes ab Dienstag, 4. November, gerechnet werden. Sobald die Freigabe erteilt ist, werden Sie umgehend informiert.

Gelten für Kinder besondere Maßnahmen?

Nein. Kinder können abgekochtes Wasser unbedenklich zu sich nehmen und benutzen.

Was müssen Schwangere beachten?

Es gelten keine besonderen Empfehlungen. Abgekochtes Wasser kann unbedenklich verzehrt und genutzt werden.

Kann man sich mit dem Wasser noch waschen?

Zum Zähneputzen sollte abgekochtes oder abgepacktes Wasser genutzt werden. Für die Körperpflege (waschen, duschen, baden) kann das Leitungswasser ohne Bedenken weiter genutzt werden. Wunden sollten vor Wasserkontakt wasserdicht abgedeckt werden.

Kann das Wasser auch am Vortag abgekocht werden, damit es am nächsten Tag genutzt werden kann?

Ja. Das Wasser sollte nach langsamem Abkühlen kühl und in einem lebensmitteltauglichen, geschlossenen Behälter gelagert werden.

Kann das Wasser zum Putzen im Haushalt verwendet werden?

Das Wasser kann grundsätzlich verwendet werden. Bei Arbeitsflächen, die zur Lebensmittelherstellung genutzt werden, sollte abgekochtes oder abgepacktes Wasser zur Reinigung verwendet werden.

Was ist bei der Zubereitung von Essen zu beachten?

Für die Zubereitung von Speisen und Lebensmitteln, die roh gegessen werden (beispielsweise waschen und verzehren von Obst und Gemüse), sollte nur abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwendet werden.

Kann das Wasser für die Zubereitung von Säuglingsnahrung benutzt werden?

Nein! Es sollte nur abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwendet werden.

Kann das Wasser für Waschmaschinen und Geschirrspüler verwendet werden?

Zum Wäschewaschen kann das Wasser verwendet werden, die Waschtemperatur sollte dabei mindestens 40 Grad betragen. Geschirr aus dem Geschirrspüler ist unbedenklich, sofern das Gerät mit Temperaturen über 60 Grad spült und trocknet.

Kann eine Kaffeemaschine genutzt werden?

Maschinen, die das Wasser auf mindestens 82 Grad erhitzen, können genutzt werden. Wird diese Temperatur nicht erreicht oder ist diese nicht bekannt, sollte die Kaffeemaschine nur mit abgekochtem oder abgepacktem Wasser genutzt werden.

Was ist bei der Herstellung von Eiswürfeln zu beachten?

Eiswürfel sollten nur mit abgekochtem oder abgepacktem Wasser hergestellt werden. Crush- und Würfeleismaschinen sollten während der Dauer des Abkochgebotes nicht verwendet werden.

Kann das Wasser zur Reinigung von Schankanlagen verwendet werden?

Nein.

Kann das Wasser zur Reinigung von Besteck / Geschirr / Gläsern im gewerblichen Bereich verwendet werden?

Für den genannten Zweck kann das Wasser nur in abgekochtem Zustand oder beim Einsatz von gewerblichen Geschirrspülmaschinen, die der DIN 10512 entsprechen und die gemäß Herstellerangaben gewartet sind (DIN 15012 fordert eine Temperatur von 80-85 Grad für die Frischwasser-Klarspülung), verwendet werden.

Können Getränke- / Kaffeeautomaten und Trinkwassersprudler mit diesem Wasser betrieben werden?

Bei einer Erhitzung von mindestens 82 Grad können Heißgetränkeautomaten dieses Wasser nutzen. Für die Herstellung von Kaltgetränken ist abgekochtes oder abgepacktes Wasser zu verwenden.

Können Haustiere das Wasser trinken?

Ja. Tiere verfügen in der Regel über ein robustes Immunsystem. Sie können im Regelfall das Wasser aus der Leitung zu sich nehmen. Wasser in der Natur ist schließlich auch nicht keimfrei. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an Ihren Tierarzt oder das zuständige Veterinäramt. Da eine toxische Wirkung auf Aquarien nicht ausgeschlossen werden kann, sollten sich Besitzer eines Aquariums im Fachhandel informieren.

+++Update+++

Auch die Landeshauptstadt Wiesbaden hat inzwischen weitere Informationen bereitgestellt. Über die bereits genannten Antworten hinweg gibt es von der Stadt folgende Neuigkeiten:

  • Das Abkochgebot kann frühestens ab Dienstag, 4. November, aufgehoben werden. Voraussetzung dafür ist, dass bis dahin keine weiteren Bakterien im Wasser nachgewiesen werden können. Hintergrund ist, dass das Gesundheitsamt das Gebot erst aufheben kann, wenn ihm drei negative Befunde vorliegen.

  • Die bakterioligische Verunreinigung wurde bei einer Trinkwasseruntersuchung an einer Netzmessstelle in der Wiesbadener Innenstadt festgestellt. Weitere untersuchte Trinkwasserproben – auch im unmittelbaren Umfeld – waren unauffällig. Demnach ist nicht von einer konkreten Gefährdung auszugehen. Das Abkochgebot ist eine Vorsichtsmaßnahme zum Gesundheitsschutz.