Hessen hat einheitliche Regeln für die Erteilung eines sogenannten Streckenführerscheins geschaffen. Das teilt das Hessische Wirtschafts- und Verkehrsministerium am Montag mit. Mit dieser Ausnahmegenehmigung können Fahranfänger bereits ab 17 Jahren allein mit dem Auto zur Berufsschule oder zum Ausbildungsbetrieb fahren.
Die Neuregelung soll vor allem jungen Menschen im ländlichen Raum den Weg zur Ausbildung erleichtern. „Gerade dort, wo der Bus nicht fährt, die Verbindung zu lange dauert oder andere Wege schlicht nicht verlässlich funktionieren“, sagt der hessische Verkehrsminister Kaweh Mansoori (SPD). Eine neue Arbeitshilfe gibt den Fahrerlaubnisbehörden nun klare Kriterien für die Entscheidung an die Hand. Die CDU-Fraktion im Landtag begrüßt die Neuregelung, die auf eine Anregung der IHK Lahn-Dill zurückgeht. Sie leiste einen wichtigen Beitrag zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse zwischen Stadt und Land.
Strenge Voraussetzungen für die Ausnahmegenehmigung
Ein Streckenführerschein ist keine eigene Führerscheinklasse, sondern eine eng begrenzte Ausnahme für den Autoführerschein. Er kann nur in besonderen Härtefällen erteilt werden. Voraussetzung ist, dass es für die Jugendlichen nachweisbar eine „unzumutbare Härte“ wäre, auf das Erreichen des 18. Lebensjahres zu warten.
Eine solche Härte liegt in der Regel vor, wenn die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel im Vergleich zum Auto zu einem Mehraufwand von 45 Minuten pro Weg führen würde. Zudem darf es keine verlässlichen Mitfahrgelegenheiten oder Bring- und Holdienste geben. Auch andere Fahrzeuge, die bereits vor dem 18. Geburtstag gefahren werden dürfen, dürfen keine sichere Alternative darstellen, etwa bei schlechtem Wetter.
Die Ausnahmegenehmigung wird frühestens ab dem 17. Geburtstag und nur mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erteilt. Voraussetzung ist außerdem eine bestandene Führerscheinprüfung für das begleitete Fahren (BF17). Die Genehmigung gilt nur für die festgelegte Strecke, beispielsweise zwischen Wohnort und Ausbildungsstätte.