Außengastronomie statt Parkplätze: Mit sogenannten Parklets können Gastronomen „ihren Teil zu einer lebendigen und lebenswerten Stadt“ beitragen, wie es Wiesbadens Dezernent für Bauen und Verkehr, Andreas Kowol (Grüne), an diesem Donnerstag formulierte.
Bereits im vergangenen Jahr hatte Kowol angekündigt, bestehende Außengastro-Flächen im öffentlichen Straßenraum dauerhaft bewirtschaften zu lassen. Wie in anderen Städten sollten damit Gastronomen zunächst während der Corona-Krise unterstützt werden.
Die einen beschweren sich über wegfallende Parkplätze, die anderen freuen sich über mehr Lebendigkeit auf den Wiesbadener Straßen. Im Falle eines Burgerladens in der Moritzstraße ist von Lebendigkeit aber offenbar nichts zu sehen. „Warum macht das ‘Burger’ in der Moritzstraße nicht auf? Seit mehr als einem Jahr werden Parkplätze belegt“, kritisiert Merkurist-Leserin Christina. Parkplätze in Wiesbaden seien eine Rarität. „Ich habe das Lokal nie offen gesehen und laufe fast täglich dran vorbei.“
Doch gibt es eine Art Pflicht, dass Lokale, die für ihre Außengastronomie Parkplätze belegen, auch regelmäßig geöffnet haben müssen?
Bestimmte Bedingungen müssen erfüllt sein
„Eine solche Bedingung ist nach der geltenden Richtlinie nicht vorgesehen“, teilt eine Sprecherin der Stadt Wiesbaden auf Merkurist-Anfrage mit. Andere Bedingungen in der „Richtlinie zur Errichtung von Parklets im öffentlichen Raum für die Gastronomie“ betreffen Bereiche wie den Lärmschutz oder die Haftpflichtversicherung.
Außerdem müssen bestimmte gestalterische Anforderungen erfüllt werden, so heißt es etwa: „Parklets sollen stilistisch in sich einheitlich gestaltet werden.“ Eine Bepflanzung sei möglich und erwünscht. Zudem würden die verkehrsbehördlichen Anforderungen immer mal wieder kontrolliert.
Solange sich Lokale an die Bestimmungen halten, ist es also unerheblich, ob sie regelmäßig geöffnet haben.