Am 2. April fällt ein Großteil der Corona-Maßnahmen in Hessen. Das gab die Landesregierung in dieser Woche bekannt (wir berichteten). Damit fallen sowohl die 2G- und 3G- Regelungen als auch die flächendeckende Maskenpflicht weg. Letztere entfällt in den meisten Bereichen – jedoch nicht überall.
Merkurist gibt einen Überblick über die kommenden Regeln.
Hier muss beispielsweise keine Maske mehr getragen werden:
Schule
Friseur
Kino und Theater
Fitnessstudio
Einzelhandel
Hier gilt die Maskenpflicht weiterhin:
Bus, Bahn und Fernverkehr
Arztpraxen
Krankenhäuser
Alten- und Pflegeheime
Sammelunterkünfte
Die Stadt Wiesbaden hat außerdem ihre städtischen Corona-Regeln angepasst, sodass die Wiesbadener außerdem in gut besuchten Ämtern weiterhin Maske tragen müssen (wir berichteten). Dazu zählen:
Bürgerbüro,
Standesamt,
die Zulassungsstelle
die Ortsverwaltungen.
In medizinischen Einrichtungen müssen sowohl Besucher als auch Mitarbeitende Maske tragen. Dies dient dem Schutz besonders gefährdeter Bevölkerungsgruppen.
Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) und Gesundheitsminister Kai Klose (Bündnis 90/Die Grünen) weisen auf die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger hin. „Vor allem in Innenräumen ist es weiter sinnvoll, bei Begegnungen Maske zu tragen und sich vorher zu testen,“ so Klose. Ob Maske oder keine Maske – diese Entscheidung ist ab Samstag nun jedem selbst überlassen.